Die grenzüberschreitende Verrechnung immaterieller Wirtschaftsgüter stellt Konzerne aus steuerlicher Sicht vor eine große Herausforderung, da in diesem Bereich international unterschiedlichste Interpretationen des Fremdvergleichsgrundsatzes bestehen. Dies zeigt insbesondere die aktuell andauernde Diskussion des Themas auf Ebene der OECD, die die verschiedenen Auffassungen der beteiligten Staaten eindrucksvoll zum Ausdruck bringt. Jenseits der international geführten Kontroverse sind Konzerne aber im operativen Tagesgeschäft trotz der bestehenden Unsicherheiten gezwungen, bei der Verrechnung immaterieller Wirtschaftsgüter Position zu beziehen und diese auch gegenüber verschiedenen Finanzverwaltungen zu vertreten. Die vorliegende Arbeit stellt die Grundsätze der Verrechnung immaterieller Wirtschaftsgüter aus deutscher Sicht dar. Konkret wird der steuerrechtliche Rahmen grenzüberschreitender Übertragungen und Nutzungsüberlassungen von immateriellen Wirtschaftsgütern zwischen Konzernunternehmen nach Maßgabe des § 1 AStG dargestellt und mit der international anerkannten Auslegung des Fremdvergleichsgrundsatzes der OECD-Verrechnungspreisrichtlinien verglichen. Basierend auf der aktuellen deutschen Rechtslage, wird im Anschluss analysiert, ob und inwieweit eine Begrenzung der Dispositionsfreiheit des Steuerpflichtigen im Hinblick auf den Transfer immaterieller Wirtschaftsgüter möglich ist. Insbesondere wird die Frage untersucht, unter welchen Umständen sich die Finanzverwaltung über bestehende ¿ zivilrechtlich gültige ¿ Vereinbarungen hinwegsetzen darf. Abschließend wird ein Modell entwickelt, das den Steuerpflichtigen bei seiner Entscheidung bezüglich der vertraglichen Ausgestaltung des Transfers eines immateriellen Wirtschaftsguts (Übertragung oder Nutzungsüberlassung) aus steuerlicher Sicht unterstützt.
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