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Die Arbeit beschäftigt sich mit der Problematik der Nutzung von Flächen für Versammlungszwecke. Sie untersucht, ob neben dem traditionellen öffentlichen Straßenraum auch Flächen sonstiger staatlicher Einrichtungen und private Flächen für die Durchführung von Versammlungen genutzt werden können, und beantwortet dabei Rechtsfragen des Zusammenwirkens von Straßenrecht, öffentlichem Sachenrecht und dem Bürgerlichen Recht einerseits sowie dem Versammlungsrecht und der grundrechtlichen Versammlungsfreiheit andererseits. Die Arbeit entwickelt zudem aus dem Blick einer vorhandenen dogmatischen…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Problematik der Nutzung von Flächen für Versammlungszwecke. Sie untersucht, ob neben dem traditionellen öffentlichen Straßenraum auch Flächen sonstiger staatlicher Einrichtungen und private Flächen für die Durchführung von Versammlungen genutzt werden können, und beantwortet dabei Rechtsfragen des Zusammenwirkens von Straßenrecht, öffentlichem Sachenrecht und dem Bürgerlichen Recht einerseits sowie dem Versammlungsrecht und der grundrechtlichen Versammlungsfreiheit andererseits. Die Arbeit entwickelt zudem aus dem Blick einer vorhandenen dogmatischen Grundrechtskonzeption eine übergreifende Lösung, die die Rechte zur Nutzung von staatlichen und privaten Flächen zu Versammlungszwecken einheitlich erklären kann. Unter Zugrundlegung dieser Grundrechtskonzeption zeigt die Arbeit auf, dass nur in Ausnahmefällen vom Staat verlangt werden kann, die Nutzung von anderen Flächen, als denjenigen des öffentlichen Straßenraums, für Versammlungszwecke zu ermöglichen.
Autorenporträt
Karolin Sophie Dirscherl studierte von 2014 bis 2019 Rechtswissenschaften an der Eberhard Karls Universität Tübingen. Ihre sodann begonnene Dissertation schloss sie 2021 ab. Karolin Sophie Dirscherl war von 2019 bis 2021 an der Universität Tübingen am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht und Kommunalrecht von Professor Dr. Barbara Remmert tätig. Seit 2021 absolviert sie das Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Stuttgart im Landgerichtsbezirk Stuttgart.
Rezensionen
»Die Arbeit markiert mit sorgfältiger Argumentation eine dezidiert versammlungsrechtsfreundliche Sichtweise. Der moderne Staat wird umfassend in eine Beschützerpflicht der Sich-Versammelnden genommen, notabene unter engen Voraussetzungen auch zu Lasten privater Dritter. Berücksichtigt man die Titulatur des neuen Berliner Versammlungsfreiheitsgesetzes, zeigt sich die Aktualität dieser Fragestellung auf.« Prof. Dr. Norbert Janz, in: Zeitschrift für das Gesamte Sicherheitsrecht, 3/2022