Praxiskommentar mit Tiefgang
Die Autoren haben sich zum Ziel gesetzt, mit einer zugleich praxisbezogenen wie wissenschaftlich fundierten Kommentierung allen, die sich mit dem Versammlungsrecht befassen, eine nutzbringende Erläuterung der neuen Vorschriften an die Hand zu geben.
Eigenständiges Versammlungsrecht in NRW
Mit dem am 15.12.2021 im Landtag beschlossenen und am 7.1.2022 in Kraft getretenen Versammlungsgesetz Nordrhein-Westfalen (VersG NRW) hat der Gesetzgeber ein eigenständiges nordrhein-westfälisches Versammlungsrecht geschaffen.
Das Gesetz enthält aus dem niedersächsischen Versammlungsgesetz (NVersG) und aus dem VersG des Bundes übernommene Passagen sowie neue Inhalte, die auf der Grundstruktur und einem Teil der Formulierungen der Musterentwürfe basieren.
Erste Erläuterungen zur Anwendungspraxis
Neben der naturgemäß erst spärlich vorhandenen Rechtsprechung und Literatur konnten bereits auch viele Fragen berücksichtigt werden, die sich bei der Gesetzesanwendung stellen. Schrifttum und Rechtsprechung sind bis einschließlich März 2022 in das Werk eingeflossen, in Einzelfällen auch darüber hinaus.
Geeignet für ...
... die Aus- und Fortbildung im Verwaltungsrecht als auch für die Verwaltungspraxis.
Inhaltsverzeichnis (PDF) Leseprobe (PDF)
Die Autoren haben sich zum Ziel gesetzt, mit einer zugleich praxisbezogenen wie wissenschaftlich fundierten Kommentierung allen, die sich mit dem Versammlungsrecht befassen, eine nutzbringende Erläuterung der neuen Vorschriften an die Hand zu geben.
Eigenständiges Versammlungsrecht in NRW
Mit dem am 15.12.2021 im Landtag beschlossenen und am 7.1.2022 in Kraft getretenen Versammlungsgesetz Nordrhein-Westfalen (VersG NRW) hat der Gesetzgeber ein eigenständiges nordrhein-westfälisches Versammlungsrecht geschaffen.
Das Gesetz enthält aus dem niedersächsischen Versammlungsgesetz (NVersG) und aus dem VersG des Bundes übernommene Passagen sowie neue Inhalte, die auf der Grundstruktur und einem Teil der Formulierungen der Musterentwürfe basieren.
Erste Erläuterungen zur Anwendungspraxis
Neben der naturgemäß erst spärlich vorhandenen Rechtsprechung und Literatur konnten bereits auch viele Fragen berücksichtigt werden, die sich bei der Gesetzesanwendung stellen. Schrifttum und Rechtsprechung sind bis einschließlich März 2022 in das Werk eingeflossen, in Einzelfällen auch darüber hinaus.
Geeignet für ...
... die Aus- und Fortbildung im Verwaltungsrecht als auch für die Verwaltungspraxis.
Inhaltsverzeichnis (PDF) Leseprobe (PDF)
Echo der Fachpresse zur 1. Auflage
»InhaItlich besticht der praxisorientierte und zugleich wissenschaftlich fundierte Kommentar durch Verständlichkeit und Objektivität. Ein sehr umfangreiches und auf neuestem Stand befindliches Literaturverzeichnis ermöglicht zudem eine vertiefende Auseinandersetzung mit einzelnen Problemstellungen. In der Gesamtschau handelt es sich um ein empfehlenswertes Buch, das allen mit dem Versammlungswesen befassten Polizei- und Verwaltungsbeamten, Juristen sowie Lehrenden und Lernenden an Universitäten und Fachhochschulen eine überzeugende Hilfestellung bietet.«
Hartmut Brenneisen, Preetz/Worms, Die Kriminalpolizei, September 2023; https://www.kriminalpolizei.de/ausgaben/2023/september/detailansicht-september/artikel/rezension-87.html; abgerufen am 5.12.2023
»InhaItlich besticht der praxisorientierte und zugleich wissenschaftlich fundierte Kommentar durch Verständlichkeit und Objektivität. Ein sehr umfangreiches und auf neuestem Stand befindliches Literaturverzeichnis ermöglicht zudem eine vertiefende Auseinandersetzung mit einzelnen Problemstellungen. In der Gesamtschau handelt es sich um ein empfehlenswertes Buch, das allen mit dem Versammlungswesen befassten Polizei- und Verwaltungsbeamten, Juristen sowie Lehrenden und Lernenden an Universitäten und Fachhochschulen eine überzeugende Hilfestellung bietet.«
Hartmut Brenneisen, Preetz/Worms, Die Kriminalpolizei, September 2023; https://www.kriminalpolizei.de/ausgaben/2023/september/detailansicht-september/artikel/rezension-87.html; abgerufen am 5.12.2023
Echo der Fachpresse zur 1. Auflage
»InhaItlich besticht der praxisorientierte und zugleich wissenschaftlich fundierte Kommentar durch Verständlichkeit und Objektivität. Ein sehr umfangreiches und auf neuestem Stand befindliches Literaturverzeichnis ermöglicht zudem eine vertiefende Auseinandersetzung mit einzelnen Problemstellungen. In der Gesamtschau handelt es sich um ein empfehlenswertes Buch, das allen mit dem Versammlungswesen befassten Polizei- und Verwaltungsbeamten, Juristen sowie Lehrenden und Lernenden an Universitäten und Fachhochschulen eine überzeugende Hilfestellung bietet.«
Hartmut Brenneisen, Preetz/Worms, Die Kriminalpolizei, September 2023; https://www.kriminalpolizei.de/ausgaben/2023/september/detailansicht-september/artikel/rezension-87.html; abgerufen am 5.12.2023
»InhaItlich besticht der praxisorientierte und zugleich wissenschaftlich fundierte Kommentar durch Verständlichkeit und Objektivität. Ein sehr umfangreiches und auf neuestem Stand befindliches Literaturverzeichnis ermöglicht zudem eine vertiefende Auseinandersetzung mit einzelnen Problemstellungen. In der Gesamtschau handelt es sich um ein empfehlenswertes Buch, das allen mit dem Versammlungswesen befassten Polizei- und Verwaltungsbeamten, Juristen sowie Lehrenden und Lernenden an Universitäten und Fachhochschulen eine überzeugende Hilfestellung bietet.«
Hartmut Brenneisen, Preetz/Worms, Die Kriminalpolizei, September 2023; https://www.kriminalpolizei.de/ausgaben/2023/september/detailansicht-september/artikel/rezension-87.html; abgerufen am 5.12.2023