Verordnung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung - VStättVO)Letzte berücksichtigte Änderung vom 21. Dezember 2021 (GBl. 2022 S. 1, 18).Redaktioneller Stand: 03. Februar 2022Inhalt:TEIL 1 Allgemeine VorschriftenTEIL 2 Allgemeine BauvorschriftenABSCHNITT 1 Bauteile und BaustoffeABSCHNITT 2 RettungswegeABSCHNITT 3 Besucherplätze und Einrichtungen für BesucherABSCHNITT 4 Technische Anlagen und Einrichtungen, besondere RäumeTEIL 3 Besondere BauvorschriftenABSCHNITT 1 GroßbühnenABSCHNITT 2 Versammlungsstätten mit mehr als 5000 BesucherplätzenTEIL 4 BetriebsvorschriftenABSCHNITT 1 Rettungswege, BesucherplätzeABSCHNITT 2 BrandverhütungABSCHNITT 3 Betrieb technischer EinrichtungenABSCHNITT 4 Verantwortliche Personen, besondere BetriebsvorschriftenTEIL 5 Zusätzliche BauvorlagenTEIL 6 Bestehende VersammlungsstättenTEIL 7 SchlussvorschriftenAnlage 1 zu § 39 Abs. 1 VStättVOAnlage 2 zu § 45 VStättVOAnhang 1 zum Gastspielprüfbuch ... Titel der GastspielveranstaltungAnhang 2 zum Gastspielprüfbuch ... Titel der GastspielveranstaltungAnhang 3 zum Gastspielprüfbuch ... Titel der GastspielveranstaltungAnhang 4 zum Gastspielprüfbuch ... Titel der GastspielveranstaltungAnhang 5 zum Gastspielprüfbuch ... Titel der Gastspielveranstaltung