Die mit der Industriellen Revolution einsetzende Massenfertigung und die daraus resultierende schnelle Sättigung lokaler Märkte war der Grund für die Entstehung des Versandhandels am Ende des 19. Jahrhunderts. Der Kauf nach Katalogen wurde spätestens in den 1950er und 1960er Jahren zum Massenphänomen. Mit der kommerziellen Nutzung des Internets hat der Versandhandel nochmals einen großen Aufschwung erlebt. Doch eine spezielle gesetzliche Regelung zum Schutz der Versandhauskunden vor unzureichenden Informationen und unüberlegten Bestellungen schuf der deutsche Gesetzgeber erst mit dem Fernabsatzgesetz im Jahr 2000. Stefan Stolte beschreibt, wie Versandhauskunden bereits viele Jahrzehnte vor Inkrafttreten dieses Gesetzes mit anderen juristischen Instrumenten geschützt wurden. Er stellt insbesondere den Wandel des Konsumentenrechts vom Instrument der Sozialpolitik zum Steuerungselement europäischer Konjunktur- und Binnenmarktförderung dar.