Untergang eines Staates ohne Rechtsnachfolge infolge des anthropogenen Klimawandels im Kontext des Übereinkommens von Paris - Staatenverantwortlichkeit und Rechtsfolgen.
Untergang eines Staates ohne Rechtsnachfolge infolge des anthropogenen Klimawandels im Kontext des Übereinkommens von Paris - Staatenverantwortlichkeit und Rechtsfolgen.
Der Meeresspiegelanstieg ist eine der signifikantesten Auswirkungen des anthropogen verursachten Klimawandels. Gemäß Art. 2 Pariser Übereinkommen soll der Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur möglichst auf 1,5°C, jedenfalls aber auf deutlich unter 2°C über dem vorindustriellen Niveau begrenzt werden. Dieses Temperaturziel beruht auf naturwissenschaftlichen Erkenntnissen, denen zufolge eine Überschreitung des 2°C-Ziels zu einem solch erheblichen Anstieg des Meeresspiegels führen würde, dass er den Untergang einiger Inselstaaten zur Folge hätte. Die Dissertation untersucht die…mehr
Der Meeresspiegelanstieg ist eine der signifikantesten Auswirkungen des anthropogen verursachten Klimawandels. Gemäß Art. 2 Pariser Übereinkommen soll der Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur möglichst auf 1,5°C, jedenfalls aber auf deutlich unter 2°C über dem vorindustriellen Niveau begrenzt werden. Dieses Temperaturziel beruht auf naturwissenschaftlichen Erkenntnissen, denen zufolge eine Überschreitung des 2°C-Ziels zu einem solch erheblichen Anstieg des Meeresspiegels führen würde, dass er den Untergang einiger Inselstaaten zur Folge hätte. Die Dissertation untersucht die völkerrechtliche Verantwortlichkeit insbesondere der Industriestaaten sowie die daraus resultierenden Rechtsfolgen infolge des klimawandelbedingten Untergangs eines Staates ohne Rechtsnachfolge im besonderen Kontext des Pariser Übereinkommens. Zur Veranschaulichung der zu untersuchenden Fragestellungen werden die Inselstaaten Kiribati und Tuvalu als Fallbeispiele beleuchtet.
Maria Liana Vodi¿¿ ist Volljuristin und wurde in Baia Mare (Rumänien) geboren. Sie absolvierte das rechtswissenschaftliche Studium an der Freien Universität Berlin und war anschließend u.a. als wissenschaftliche Mitarbeiterin und Lehrbeauftragte an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) tätig, wo sie auch ihre Promotion abschloss, unterstützt durch ein Promotionsstipendium der Friedrich-Ebert-Stiftung. Seit dem Abschluss ihres Referendariats widmet sie sich hauptsächlich der Lehrtätigkeit.
Inhaltsangabe
1. Einleitung
2. Staatenverantwortlichkeit für den klimawandelbedingten Untergang eines Staates im Kontext des Pariser Übereinkommens A. Pflichtverletzung: Das völkerrechtliche Klimaschutzregime - Prinzipien des Umweltvölkerrechts - Völkerrechtliche Verpflichtungen - Verletzung völkerrechtlicher Verpflichtungen B. Weitere Voraussetzungen: Schaden - Kausalität - Kein Ausschluss der Staatenverantwortlichkeit
3. Geltendmachung einer Staatenverantwortlichkeit für den klimawandelbedingten Untergang eines Staates A. Geltendmachung durch einen Staat: Voraussetzungen von Staatlichkeit - Verlust der Staatlichkeit - Kontinuität der Staatlichkeit - Ergebnis B. Geltendmachung ohne Staatsqualität: Geltendmachung durch andere Völkerrechtssubjekte - Völkerrechtssubjektivität - Zwischenergebnis C. Weitere Tatbestandsvoraussetzungen
4. Rechtsfolgen A. Anspruchsinhalt: Umsiedlung des gesamten Staatsvolkes - Migration durch Individuen - Geltendmachung eines Anspruchs auf Aufnahme - Ergebnis B. Haftungsumfang C. Durchsetzbarkeit
2. Staatenverantwortlichkeit für den klimawandelbedingten Untergang eines Staates im Kontext des Pariser Übereinkommens A. Pflichtverletzung: Das völkerrechtliche Klimaschutzregime - Prinzipien des Umweltvölkerrechts - Völkerrechtliche Verpflichtungen - Verletzung völkerrechtlicher Verpflichtungen B. Weitere Voraussetzungen: Schaden - Kausalität - Kein Ausschluss der Staatenverantwortlichkeit
3. Geltendmachung einer Staatenverantwortlichkeit für den klimawandelbedingten Untergang eines Staates A. Geltendmachung durch einen Staat: Voraussetzungen von Staatlichkeit - Verlust der Staatlichkeit - Kontinuität der Staatlichkeit - Ergebnis B. Geltendmachung ohne Staatsqualität: Geltendmachung durch andere Völkerrechtssubjekte - Völkerrechtssubjektivität - Zwischenergebnis C. Weitere Tatbestandsvoraussetzungen
4. Rechtsfolgen A. Anspruchsinhalt: Umsiedlung des gesamten Staatsvolkes - Migration durch Individuen - Geltendmachung eines Anspruchs auf Aufnahme - Ergebnis B. Haftungsumfang C. Durchsetzbarkeit
5. Schlussbetrachtung und Ausblick
Literatur- und Stichwortverzeichnis
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