Der Verfasser behandelt die Begründung der Schadensersatzhaftung in den Fällen der Leistungsverzögerung. Mit der Schuldrechtsreform wurde der Schuldnerverzug in ein neues System des Leistungsstörungsrechts eingefügt. Unklar ist seither das Verhältnis der sog. "zusätzlichen Voraussetzungen" zu dem Grundtatbestand der Pflichtverletzung und vor allem das hier verwirklichte Haftungskonzept.
Ziel der Arbeit ist es daher, das Problem von Verschulden und Versprechen als gegensätzliche Arten der Haftungsbegründung zunächst zu thematisieren. Eine scharfe Entgegensetzung wird dann aber aufgelöst, indem in einem ersten Schritt das Verschuldensmodell als gesetzlicher Ausgangspunkt der Haftungsbegründung im Detail entwickelt wird. Auf dieser Grundlage wird sodann das Verhältnis von Verschulden und Versprechen durch Anerkennung eng umrissener Ausnahmen vom Verschulden bestimmt. Schließlich werden für die Fälle dieser Ausnahmen die Gründe einer Haftung aufgezeigt.
Ziel der Arbeit ist es daher, das Problem von Verschulden und Versprechen als gegensätzliche Arten der Haftungsbegründung zunächst zu thematisieren. Eine scharfe Entgegensetzung wird dann aber aufgelöst, indem in einem ersten Schritt das Verschuldensmodell als gesetzlicher Ausgangspunkt der Haftungsbegründung im Detail entwickelt wird. Auf dieser Grundlage wird sodann das Verhältnis von Verschulden und Versprechen durch Anerkennung eng umrissener Ausnahmen vom Verschulden bestimmt. Schließlich werden für die Fälle dieser Ausnahmen die Gründe einer Haftung aufgezeigt.