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Das Versicherungskonzernrecht umschreibt vier Regelungsmaterien: das nationale Gesellschaftsrecht, das VAG, die Solvency II-RL und die Solvency II-VO. Es zeigt sich, dass sich das nationale Verbandsrecht mit dem europarechtlich determinierten Aufsichtsrecht nicht ohne weiteres auf einen gemeinsamen Nenner bringen lässt. So überzieht das Versicherungsaufsichtsrecht Versicherungsgruppen mit zahlreichen Anforderungen, die uneingeschränkte Geltung beanspruchen. Die hierfür erforderlichen verbandsrechtlichen Werkzeuge werden indes nicht zur Verfügung gestellt. Dies kann zu instabilen und…mehr

Produktbeschreibung
Das Versicherungskonzernrecht umschreibt vier Regelungsmaterien: das nationale Gesellschaftsrecht, das VAG, die Solvency II-RL und die Solvency II-VO. Es zeigt sich, dass sich das nationale Verbandsrecht mit dem europarechtlich determinierten Aufsichtsrecht nicht ohne weiteres auf einen gemeinsamen Nenner bringen lässt. So überzieht das Versicherungsaufsichtsrecht Versicherungsgruppen mit zahlreichen Anforderungen, die uneingeschränkte Geltung beanspruchen. Die hierfür erforderlichen verbandsrechtlichen Werkzeuge werden indes nicht zur Verfügung gestellt. Dies kann zu instabilen und risikoaffinen Versicherungsgruppen führen, was sich wiederum auf die Versicherungsbranche und den Finanzsektor empfindlich auswirken kann. Lukas Böffel versucht daher beide Regelungsmaterien miteinander zu koordinieren. Dies ist mithilfe einer richtlinienkonformen teleologischen Reduktion des Aktienkonzernrechts möglich.
Autorenporträt
Geboren 1992; Studium der Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin und am Hastings College of the Law, University of California,; 2017 Erste juristische Prüfung; 2021 Promotion; 2022 LL.M. an der University of California, Berkeley School of Law; seit 2022 Associated Researcher des European Banking Institute.