139,90 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in 6-10 Tagen
  • Broschiertes Buch

Das vorliegende Werk will in erster Linie geltendes Recht zur Darstellung bringen. Aber dem Versicherungsrecht fehlt bis jetzt ebensowohl eine genügende wissenschaftliche Behandlung wie - abgesehen von der Seeversicherung - die notwendige gesetzliche Grundlage. [...] In dem hier erscheinenden ersten Bande wird der Versuch gemacht, die allgemeinen Grundsätze des gesamten Versicherungsrechts oder weiter Gebiete desselben zur Darstellung zu bringen, nicht ohne daß zugleich umgekehrt auch auf diejenigen Momente kurz hingewiesen würde, durch welche die einzelnen Versicherungsarten sich voneinander…mehr

Produktbeschreibung
Das vorliegende Werk will in erster Linie geltendes Recht zur Darstellung bringen. Aber dem Versicherungsrecht fehlt bis jetzt ebensowohl eine genügende wissenschaftliche Behandlung wie - abgesehen von der Seeversicherung - die notwendige gesetzliche Grundlage. [...] In dem hier erscheinenden ersten Bande wird der Versuch gemacht, die allgemeinen Grundsätze des gesamten Versicherungsrechts oder weiter Gebiete desselben zur Darstellung zu bringen, nicht ohne daß zugleich umgekehrt auch auf diejenigen Momente kurz hingewiesen würde, durch welche die einzelnen Versicherungsarten sich voneinander unterschieden. Der erste Band enthält daher neben einer großen Anzahl ausführlich behandelter wichtiger Einzellehren [...] bis zu einem gewissen Grade zugleich eine kompediöse Darstellung des gesamten Versicherungsrechts. (Aus dem Vorwort)
Autorenporträt
»Handelsrechtler, * 22.8.1851 Wolfenbüttel, ¿ 10.3.1929 Göttingen. (israelitisch, vor Heirat evangelisch) Nach seinen Interessen der Geschichte und Literatur zugewandt, kam Ehrenberg aus äußeren Gründen zur Rechtswissenschaft. Nachhaltige Eindrücke empfing er in Göttingen von Heinrich Thöl und R. von Ihering, später in Straßburg von R. Sohm. Er habilitierte sich 1876 in Göttingen mit einer rechtshistorischen Untersuchung über Kommendation und Huldigung (1877), einer Schrift ¿von fast mehr romanistischer Eleganz als germanistischer Schwere¿ (U. Stutz). In der Folgezeit wandte er sich von einem mehr konstruktiven Denken zu einer vertieften Erfassung der wirtschaftlichen Interessenlagen und ihrer Bedeutung im Recht. Die entscheidende Wendung kam durch die Begegnung mit K. Binding, der ihn für sein großes Handbuch der Rechtswissenschaft zu einer Darstellung des Privatversicherungsrechts bewog. Hier fand Ehrenberg sein eigentliches Arbeitsfeld. Mit Blick für die Lebenswirklichkeit wie mit Schärfe des systematischen Denkens gleichermaßen ausgestattet, wurde Ehrenberg zum Begründer der Wissenschaft des Versicherungsrechts in Deutschland. Durch alle Stadien seines Lebens (1882 Ordinarius in Rostock, 1888 in Göttingen, 1911 in Leipzig) hat er ihr gedient mit einer großen Zahl von Abhandlungen, mit der Begründung des ersten versicherungswissenschaftlichen Seminars (Göttingen 1895), durch die Mitbegründung des Vereins für Versicherungswissenschaft (1900). Das zweite große Werk, das seinen Namen jedem Juristen geläufig machte, wurde das vielbändige Handbuch des gesamten Handelsrechts, das seit 1913 erschien (unvollendet) und in der Weite seiner Anlage bis heute nicht überholt ist. Ehrenberg war nicht nur der unermüdliche Herausgeber, sondern hat auch grundlegende Abschnitte in den beiden ersten Bänden über das System, die Kaufmannseigenschaft und das Handelsregister verfaßt. 1889¿1922 war er Mitherausgeber von Iherings Jahrbüchern.« Krause, Hermann, in: Neue Deutsche Biographie 4 (1959), S. 351¿352