Für das gesamte Privatversicherungsrecht
Umfassende Information
Das Versicherungsrechts-Handbuch behandelt das gesamte Privatversicherungsrecht wissenschaftlich vertieft und praxisorientiert in einem Band.
Die Zusammenarbeit von erstklassigen und renommierten Autoren aus allen versicherungsrechtlich relevanten Berufsfeldern garantiert eine ausgewogene Darstellung, von der alle im Versicherungsrecht Tätigen profitieren.
Das Versicherungsrechts-Handbuch
- erläutert und klärt alle wichtigen Rechtsfragen
- behandelt den allgemeinen Teil des Privatversicherungsrechts besonders ausführlich
- enthält eigene umfassende Kapitel zu 24 Versicherungszweigen
- garantiert durch themenbezogenen Aufbau schnellen Überblick und sorgt zugleich für rechtlich und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen.
Rechtlich abgesichert sind damit Rechtsanwälte, Richter, Versicherungsjuristen, Versicherungsvermittler und Unternehmen.
Expertenmeinung von Rechtsanwalt Dr. Claus Elfring, Baker & McKenzie LLP, München, zur 1. Auflage:
Ob nun durch den neugeschaffenen Fachanwaltslehrgang zum Versicherungsrecht veranlasst oder nützliche Begleiterscheinung desselben, jedenfalls liegt mit dem Versicherungsrechts-Handbuch von Beckmann/Matusche-Beckmann - neben dem von van Bühren herausgegebenen "Handbuch Versicherungsrecht" und dem von Terbille herausgegebenen "Münchener Anwalts-Handbuch Versicherungsrecht" - nunmehr das dritte voluminöse Kompendium zum deutschen Privatversicherungsrecht vor. Mit seinen 2621 Seiten übertrifft der Beckmann/Matusche-Beckmann seine beiden Vorgänger im Umfang dabei sogar noch. Allein 1108 Seiten nehmen die Ausführungen über den Allgemeinen Teil des Privatversicherungsrechts ein. Auf den nachfolgenden Seiten werden dann systematisch die einzelnen Versicherungszweige der Schadens- und der Personenversicherung erläutert.
Diese breite Darstellung des Privatversicherungsrechts bringt Transparenz in das komplexe Geflecht dieses Rechtsgebiets, das noch vor wenigen Jahren nur lückenhaft durch das juristische Schrifttum erschlossen war. Das brachte ein erhebliches Maß an Rechtsunsicherheit mit sich, die der praktischen Bedeutung dieses Rechtsgebiets in keiner Weise gerecht wurde. Nunmehr erhält der beratende Rechtsanwalt die Möglichkeit, sich über diese schwierige Rechtsmaterie, die bisher aus der juristischen Ausbildung fast vollständig ausgeklammert wurde, umfassend zu informieren und damit Waffengleichheit mit den versierten Versicherungsjuristen herzustellen. Die Konkurrenz nunmehr dreier Handbücher für diese Sparte wird der Fortentwicklung des Privatversicherungsrechts sicherlich nicht schaden, eher im Gegenteil.
Der große Vorzug des von Beckmann/Matusche-Beckmann herausgegebenen "Versicherungsrechts-Handbuch" ist dabei, dass es großes Gewicht auf die internationalen Aspekte des Versicherungsrechts legt, insbesondere auf die Entwicklungen auf europäischer Ebene, die das deutsche Versicherungsrecht in den letzten Jahrzehnten massiv umgestaltet haben. Lobenswert ist auch, dass den neugeschaffenen Institutionen der Versicherungsombudsmänner und den Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung ein eigenes Kapitel gewidmet wurde. Angesichts des Umfangs des Buches nimmt es dagegen wunder, dass einige Fragen des Versicherungsrechts völlig unbeantwortet bleiben. Insbesondere die Schnittstellen des Versicherungsrechts mit anderen Rechtsgebieten, wie etwa insolvenzrechtliche oder erbrechtliche Kollisionsfragen, die in der Praxis teilweise zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen, sucht man vielerorts vergebens. Hier muss bei einer Neuauflage des Buches, die spätestens mit der Verwirklichung der VVG-Novelle im Jahr 2008 fällig wird, dringend nachgebessert werden.
Insgesamt dürften all diejenigen über die Lektüre dieses Handbuches nicht herumkommen, die zukünftig eine universale Beratung im Versicherungsrecht anbieten wollen. Das gilt nicht nur, aber natürlich in besonderem Maße für alle Fachanwälte für Versicherungsrecht.
"(...) Das Buch von Beckmann/Matusche-Beckmann ist auch keineswegs ein Lehr- oder Begleitbuch für einen Fachanwaltskurs. Die mehr als 40 Autoren des Buches versuchen ein Gesamtwerk für die einzelnen Sparten und Bereiche des Versicherungsrechts vorzulegen und dabei den Gesamtzusammenhang des Rechtsgebiets systematisch darzustellen. Den Autoren und Herausgebern gelingt damit eine Gesamtdarstellung, die wissenschaftlich fundiert, für die Praxis detailliert die Grundlagen und nahezu alle Spezialfragen auf einem durchgängig gleichen Niveau erörtert."
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Wolfgang Ferner, in: Straßenverkehrsrecht, 8/2005, zur 1. Auflage
"(...) Ein großer, ein grandioser Wurf zum gesamten Spektrum des Privatversicherungsrechts. Den Autoren ist es bemerkenswert gut gelungen wissenschaftliche Gründlichkeit und die so wichtige Praxistauglichkeit zu vereinen - dafür alle Achtung."
Rechtsanwalt Wolfgang Koch, in: Schadenpraxis Info, 02/2005, zur 1. Auflage
"(...) Die Zusammenarbeit von erstklassigen und renommierten Autoren aus allen versicherungsrechtlich relevanten Berufsfeldern garantiert eine ausgewogene Darstellung, von der alle im Versicherungsrecht Tätigen profitieren. (...)."
In: Zeitschrift für die ges. Versicherungswissenschaft, 04/2004, zur 1. Auflage
Umfassende Information
Das Versicherungsrechts-Handbuch behandelt das gesamte Privatversicherungsrecht wissenschaftlich vertieft und praxisorientiert in einem Band.
Die Zusammenarbeit von erstklassigen und renommierten Autoren aus allen versicherungsrechtlich relevanten Berufsfeldern garantiert eine ausgewogene Darstellung, von der alle im Versicherungsrecht Tätigen profitieren.
Das Versicherungsrechts-Handbuch
- erläutert und klärt alle wichtigen Rechtsfragen
- behandelt den allgemeinen Teil des Privatversicherungsrechts besonders ausführlich
- enthält eigene umfassende Kapitel zu 24 Versicherungszweigen
- garantiert durch themenbezogenen Aufbau schnellen Überblick und sorgt zugleich für rechtlich und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen.
Rechtlich abgesichert sind damit Rechtsanwälte, Richter, Versicherungsjuristen, Versicherungsvermittler und Unternehmen.
Expertenmeinung von Rechtsanwalt Dr. Claus Elfring, Baker & McKenzie LLP, München, zur 1. Auflage:
Ob nun durch den neugeschaffenen Fachanwaltslehrgang zum Versicherungsrecht veranlasst oder nützliche Begleiterscheinung desselben, jedenfalls liegt mit dem Versicherungsrechts-Handbuch von Beckmann/Matusche-Beckmann - neben dem von van Bühren herausgegebenen "Handbuch Versicherungsrecht" und dem von Terbille herausgegebenen "Münchener Anwalts-Handbuch Versicherungsrecht" - nunmehr das dritte voluminöse Kompendium zum deutschen Privatversicherungsrecht vor. Mit seinen 2621 Seiten übertrifft der Beckmann/Matusche-Beckmann seine beiden Vorgänger im Umfang dabei sogar noch. Allein 1108 Seiten nehmen die Ausführungen über den Allgemeinen Teil des Privatversicherungsrechts ein. Auf den nachfolgenden Seiten werden dann systematisch die einzelnen Versicherungszweige der Schadens- und der Personenversicherung erläutert.
Diese breite Darstellung des Privatversicherungsrechts bringt Transparenz in das komplexe Geflecht dieses Rechtsgebiets, das noch vor wenigen Jahren nur lückenhaft durch das juristische Schrifttum erschlossen war. Das brachte ein erhebliches Maß an Rechtsunsicherheit mit sich, die der praktischen Bedeutung dieses Rechtsgebiets in keiner Weise gerecht wurde. Nunmehr erhält der beratende Rechtsanwalt die Möglichkeit, sich über diese schwierige Rechtsmaterie, die bisher aus der juristischen Ausbildung fast vollständig ausgeklammert wurde, umfassend zu informieren und damit Waffengleichheit mit den versierten Versicherungsjuristen herzustellen. Die Konkurrenz nunmehr dreier Handbücher für diese Sparte wird der Fortentwicklung des Privatversicherungsrechts sicherlich nicht schaden, eher im Gegenteil.
Der große Vorzug des von Beckmann/Matusche-Beckmann herausgegebenen "Versicherungsrechts-Handbuch" ist dabei, dass es großes Gewicht auf die internationalen Aspekte des Versicherungsrechts legt, insbesondere auf die Entwicklungen auf europäischer Ebene, die das deutsche Versicherungsrecht in den letzten Jahrzehnten massiv umgestaltet haben. Lobenswert ist auch, dass den neugeschaffenen Institutionen der Versicherungsombudsmänner und den Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung ein eigenes Kapitel gewidmet wurde. Angesichts des Umfangs des Buches nimmt es dagegen wunder, dass einige Fragen des Versicherungsrechts völlig unbeantwortet bleiben. Insbesondere die Schnittstellen des Versicherungsrechts mit anderen Rechtsgebieten, wie etwa insolvenzrechtliche oder erbrechtliche Kollisionsfragen, die in der Praxis teilweise zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen, sucht man vielerorts vergebens. Hier muss bei einer Neuauflage des Buches, die spätestens mit der Verwirklichung der VVG-Novelle im Jahr 2008 fällig wird, dringend nachgebessert werden.
Insgesamt dürften all diejenigen über die Lektüre dieses Handbuches nicht herumkommen, die zukünftig eine universale Beratung im Versicherungsrecht anbieten wollen. Das gilt nicht nur, aber natürlich in besonderem Maße für alle Fachanwälte für Versicherungsrecht.
"(...) Das Buch von Beckmann/Matusche-Beckmann ist auch keineswegs ein Lehr- oder Begleitbuch für einen Fachanwaltskurs. Die mehr als 40 Autoren des Buches versuchen ein Gesamtwerk für die einzelnen Sparten und Bereiche des Versicherungsrechts vorzulegen und dabei den Gesamtzusammenhang des Rechtsgebiets systematisch darzustellen. Den Autoren und Herausgebern gelingt damit eine Gesamtdarstellung, die wissenschaftlich fundiert, für die Praxis detailliert die Grundlagen und nahezu alle Spezialfragen auf einem durchgängig gleichen Niveau erörtert."
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Wolfgang Ferner, in: Straßenverkehrsrecht, 8/2005, zur 1. Auflage
"(...) Ein großer, ein grandioser Wurf zum gesamten Spektrum des Privatversicherungsrechts. Den Autoren ist es bemerkenswert gut gelungen wissenschaftliche Gründlichkeit und die so wichtige Praxistauglichkeit zu vereinen - dafür alle Achtung."
Rechtsanwalt Wolfgang Koch, in: Schadenpraxis Info, 02/2005, zur 1. Auflage
"(...) Die Zusammenarbeit von erstklassigen und renommierten Autoren aus allen versicherungsrechtlich relevanten Berufsfeldern garantiert eine ausgewogene Darstellung, von der alle im Versicherungsrecht Tätigen profitieren. (...)."
In: Zeitschrift für die ges. Versicherungswissenschaft, 04/2004, zur 1. Auflage