Versorgungsamt oder Amt für Soziale Angelegenheiten (ASA)Schwerbehinderte stehen in vielfacher Hinsicht unter einem besonderen rechtlichen SchutzVersorgungsamtSchwerbehindertenrecht (Deutschland)SchwerbehinderterGrad der BehinderungNeuntes Buch SozialgesetzbuchOpferentschädigungsgesetzEntschädigungLandschaftsverbände in Nordrhein-WestfalenBundesversorgungsgesetzBehinderung (Sozialrecht)Versorgungsmedizin-VerordnungSchwerbehindertenausweisBundesentschädigungsgesetzAnhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem SchwerbehindertenrechtSozialgerichtGleichstellung mit schwerbehinderten MenschenBehindertengleichstellungsgesetz (Deutschland)RehabilitationÜbereinkommen über die Rechte von Menschen mit BehinderungenVerordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten FlugreisendenSchwerbehinderte Menschen sind Personen, deren körperliche, geistige oder seelische Behinderung einen Grad von wenigstens 50 hat (§ 2 Abs. 2 SGB IX). Sie stehen in vielfacher Hinsicht unter einem besonderen rechtlichen Schutz und können eine Reihe von Nachteilsausgleichen in Anspruch nehmen. Zweck des SchwerbehindertenrechtsGefördert werden sollen die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Des Weiteren sollen durch das Schwerbehindertenrecht Benachteiligungen von Behinderten vermieden bzw. entgegengewirkt werden. Das Schwerbehindertenrecht wurde nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts "allein zum Schutz" der schwerbehinderten Menschen kon
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.