Das neue Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs, tritt am 1.9.2009 - zusammen mit dem neuen FamFG - in Kraft. Damit wird der Versorgungsausgleich vollständig und umfassend reformiert. Zu den wesentlichen Neuerungen gehört u.a.:
- Der bisherige Einmalausgleich über die gesetzliche Rentenversicherung mit der Notwendigkeit der Vergleichbarmachung aller Anrechte wird durch ein neues System ersetzt, in dem sämtliche Versorgungsanrechte grundsätzlich intern geteilt werden;
- jedes in der Ehe aufgebaute Versorgungsanrecht wird gesondert im jeweiligen Versorgungssystem bei der Scheidung vollständig geteilt;
- kein Versorgungsausgleich bei einer Ehezeit bis zu drei Jahren, sofern nicht einer der Ehegatten die Durchführung beantragt;
- nachträgliche Ausgleichs- und Abänderungsverfahren werden weitgehend entbehrlich.
Die 5. Auflage des vorliegenden Standardwerks zum Versorgungsausgleich erläutert die neuen Regelungen eingehend und anschaulich mit zahlreichen Berechnungsbeispielen, graphischen Schaubildern und Checklisten für die Praxis.
- Der bisherige Einmalausgleich über die gesetzliche Rentenversicherung mit der Notwendigkeit der Vergleichbarmachung aller Anrechte wird durch ein neues System ersetzt, in dem sämtliche Versorgungsanrechte grundsätzlich intern geteilt werden;
- jedes in der Ehe aufgebaute Versorgungsanrecht wird gesondert im jeweiligen Versorgungssystem bei der Scheidung vollständig geteilt;
- kein Versorgungsausgleich bei einer Ehezeit bis zu drei Jahren, sofern nicht einer der Ehegatten die Durchführung beantragt;
- nachträgliche Ausgleichs- und Abänderungsverfahren werden weitgehend entbehrlich.
Die 5. Auflage des vorliegenden Standardwerks zum Versorgungsausgleich erläutert die neuen Regelungen eingehend und anschaulich mit zahlreichen Berechnungsbeispielen, graphischen Schaubildern und Checklisten für die Praxis.