Sowohl in Frankreich als auch in Deutschland bestehen Kooperationsdefizite in der medizinischen Versorgung. Die starke Trennung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung in beiden Ländern gefährdet eine prozessorientierte Behandlung des Patienten. Die Vernetzung einzelner Leistungserbringer kann dieses Versorgungsproblem verbessern. Sowohl der deutsche als auch der französische Gesetzgeber schufen neue rechtliche Möglichkeiten zur Förderung solcher integrierter, kooperativer Versorgungsformen. Die vorliegende Untersuchung vergleicht diese Reformmaßnahmen einschließlich ihrer Umsetzung. Dabei werden Entwicklungslinien und gemeinsame Mechanismen dargestellt.