Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) kann als das zentrale gesundheitspolitische Vorhaben der Bundesregierung für diese Legislaturperiode gelten. Es schließt sich thematisch an GKV-Versorgungsstrukturgesetz von 2011 an und setzt die mit dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz von 2006 begonnene Linie zur Flexibilisierung der Rahmenbedingungen der ambulanten vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung fort.
Für die Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ist das GKV-VSG ein Meilenstein seit dem Psychotherapeutengesetz von 1999, denn es hat mehr als jedes bisherige Gesetz die Vorschläge der Psychotherapeuten zur Verbesserung der Versorgung aufgenommen. Dies betrifft in erster Linie die Aufhebung einiger der von den Psychotherapeuten schon lange kritisierten Einschränkungen ihrer sozialrechtlichen Befugnisse. Die Möglichkeit, Patienten wegen ihrer psychischen Krankheit direkt in entsprechende Krankenhäuser bzw. Krankenhaus-Abteilungen einweisen zu können und die Möglichkeit der Verordnung von Soziotherapie und medizinischer Rehabilitation wird die Verantwortung der Psychotherapeuten für den Gesamtbehandlungsplan und damit die umfassende Behandlung ihrer Patienten deutlich stärken.
Auch die bedarfsgerechte Anpassung der Bedarfsplanungsrichtlinie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss und verbesserte Bedingungen für das Jobsharing werden zu einer besseren und gleichmäßigeren Versorgung führen.
Ein wesentlicher Schritt zur Verbesserung der Versorgung ist die Auflage an den Gemeinsamen Bundesausschuss, die Psychotherapierichtlinie zu flexibilisieren und um die Möglichkeiten von Sprechstunden, der frühzeitigen diagnostischen Abklärung, der Akutversorgung und der Rezidiv-Prophylaxe zu erweitern. Zusammen mit der Vereinfachung des Antrags- und Gutachterverfahrens und der Förderung der Gruppentherapie kann dies der erste große Reformschritt der Psychotherapierichtlinie seit ihrem Bestehen sein.
Viele der Regelungen werden erst dann praktisch wirksam, wenn der Gemeinsame Bundesausschusses die gesetzlichen Vorgaben konkretisiert hat. Allerdings hat der Gesetzgeber enge Fristen gesetzt, so dass damit zu rechnen ist, dass alle Regelungen bereits zu Beginn des Jahres 2017 umgesetzt sein werden.
Die Broschüre gibt einen umfassenden Überblick über die Regelungsinhalte, die die in der vertragsärztlichen Versorgung tätigen Psychotherapeuten in besonderem Maße betreffen. Sie ist eine zu diesem Zweck komprimierte Fassung einer umfassenderen Kommentierung des GKV-VSG, die im medhochzwei-Verlag Heidelberg erschienen ist.
Für die Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ist das GKV-VSG ein Meilenstein seit dem Psychotherapeutengesetz von 1999, denn es hat mehr als jedes bisherige Gesetz die Vorschläge der Psychotherapeuten zur Verbesserung der Versorgung aufgenommen. Dies betrifft in erster Linie die Aufhebung einiger der von den Psychotherapeuten schon lange kritisierten Einschränkungen ihrer sozialrechtlichen Befugnisse. Die Möglichkeit, Patienten wegen ihrer psychischen Krankheit direkt in entsprechende Krankenhäuser bzw. Krankenhaus-Abteilungen einweisen zu können und die Möglichkeit der Verordnung von Soziotherapie und medizinischer Rehabilitation wird die Verantwortung der Psychotherapeuten für den Gesamtbehandlungsplan und damit die umfassende Behandlung ihrer Patienten deutlich stärken.
Auch die bedarfsgerechte Anpassung der Bedarfsplanungsrichtlinie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss und verbesserte Bedingungen für das Jobsharing werden zu einer besseren und gleichmäßigeren Versorgung führen.
Ein wesentlicher Schritt zur Verbesserung der Versorgung ist die Auflage an den Gemeinsamen Bundesausschuss, die Psychotherapierichtlinie zu flexibilisieren und um die Möglichkeiten von Sprechstunden, der frühzeitigen diagnostischen Abklärung, der Akutversorgung und der Rezidiv-Prophylaxe zu erweitern. Zusammen mit der Vereinfachung des Antrags- und Gutachterverfahrens und der Förderung der Gruppentherapie kann dies der erste große Reformschritt der Psychotherapierichtlinie seit ihrem Bestehen sein.
Viele der Regelungen werden erst dann praktisch wirksam, wenn der Gemeinsame Bundesausschusses die gesetzlichen Vorgaben konkretisiert hat. Allerdings hat der Gesetzgeber enge Fristen gesetzt, so dass damit zu rechnen ist, dass alle Regelungen bereits zu Beginn des Jahres 2017 umgesetzt sein werden.
Die Broschüre gibt einen umfassenden Überblick über die Regelungsinhalte, die die in der vertragsärztlichen Versorgung tätigen Psychotherapeuten in besonderem Maße betreffen. Sie ist eine zu diesem Zweck komprimierte Fassung einer umfassenderen Kommentierung des GKV-VSG, die im medhochzwei-Verlag Heidelberg erschienen ist.