Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 13 Punkte, Universität Augsburg (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Schwerpunktseminar Staat und Sterben, Sprache: Deutsch, Abstract: In diesem Beitrag geht es um die Frage, ob der Staat aus rechtsphilosophischer Sicht Bestimmungen zum Sterben treffen und somit in die höchstpersönliche Sphäre der Entscheidung über den eigenen Tod eingreifen darf. Das in § 216 StGB normierte Verbot der aktiven Sterbehilfe als Verstaatlichung des Sterbens im Sinne eines An-sich-ziehens der Entscheidungskompetenz ist dabei Anknüpfungspunkt der Überlegungen an die real existierende Rechtsordnung. Primäres Ziel der modernen Rechtsordnung ist es, dem Menschen die freie Entfaltung zu ermöglichen. Hierbei steht die staatliche Schutzpflicht im Spannungsfeld von Paternalismus und Autonomie: Wie gewährleistet der Staat einerseits die Autonomie des Einzelnen, wird aber seinem Auftrag als oberster Schutzherr gerecht? Der Schutz des Menschen vor sich selbst als mögliche Aufgabe des modernen Rechtsstaates ist heftigen Diskussionen ausgesetzt, welche auf moraltheoretische und staatstheoretische Grundlagen zurückführen; eine Erörterung zu Paternalismus muss also einen solchen Ausgangspunkt haben. Daher wird im ersten Teil der Arbeit anhand des konsequentialistischen Konzepts John Stuart Mills ein Antipaternalismus skizziert und anschließend soll deontologische Ansatz Kants ausgeleuchtet werden. Im zweiten Abschnitt setzt sich diese Arbeit mit dem sogenannten weichen Paternalismus auseinander, einem aktuellen Ansatz, der zwischen staatlicher Schutzpflicht und Selbstbestimmg des Individuums vermitteln will. Dabei interessieren insbesondere die Schwächen des Menschen bei der Bildung eines autonomen Willens (Stichwort bounded rationality) sowie aktuelle neurophilosophische Erkenntnisse.
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