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Eine Vielzahl von Festnahmen erfolgt zur Nachtzeit oder an Wochenenden. Zu diesen Zeiten ist es für die Festgenommenen kaum möglich, anwaltlichen Beistand während der sog. "Phase des ersten Zugriffs" der Polizei zu erreichen. In Großbritannien existiert für solche Fälle seit den 60er Jahren ein Notdienst von Anwälten, der sich "duty solicitor scheme" nennt. Die Arbeit vergleicht die britische Rechtslage und -wirklichkeit mit dem deutschen Ermittlungsverfahren und versucht, Ansatzpunkte für den Aufbau eines Verteidigernotdienstes herauszuarbeiten. Ohne einen solchen Notdienst läuft das Recht…mehr

Produktbeschreibung
Eine Vielzahl von Festnahmen erfolgt zur Nachtzeit oder an Wochenenden. Zu diesen Zeiten ist es für die Festgenommenen kaum möglich, anwaltlichen Beistand während der sog. "Phase des ersten Zugriffs" der Polizei zu erreichen. In Großbritannien existiert für solche Fälle seit den 60er Jahren ein Notdienst von Anwälten, der sich "duty solicitor scheme" nennt. Die Arbeit vergleicht die britische Rechtslage und -wirklichkeit mit dem deutschen Ermittlungsverfahren und versucht, Ansatzpunkte für den Aufbau eines Verteidigernotdienstes herauszuarbeiten. Ohne einen solchen Notdienst läuft das Recht des Beschuldigten auf einen Anwalt auch in der kritischen Anfangsphase des Strafverfahrens weitgehend leer. Zur Sicherung dieses Rechts wird die baldige gesetzliche Regelung des Verteidigernotdienstes gefordert.
Autorenporträt
Der Autor: Michael Bohlander wurde 1962 geboren. Studium der Rechtswissenschaft an der Universität des Saarlandes und der University of Exeter; 1989/90 Honorary Research Fellow an der University of Exeter; Von 1987 bis 1991 wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Professor Dr. Heike Jung an der Universität des Saarlandes. Seit Juli 1991 ist er Richter am Bezirksgericht Meiningen/Thüringen.