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Am 20. November 2017 trat die Verordnung (EU) 2017/1939 zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) in Kraft. Die EUStA ist als erste genuin unionale Strafverfolgungsbehörde für die Verfolgung von Straftaten gegen die finanziellen Interessen der Union zuständig. Dies ist ein Kriminalitätsbereich, der häufig transnationalen Charakter hat. Diese Arbeit analysiert, welche Rechtsinstrumente und Handlungsräume der EUStA bei der Durchführung grenzüberschreitender Ermittlungen zur Verfügung stehen und stellt sie jenen Verfahrensrechten gegenüber, die für die Verteidigung des von den…mehr

Produktbeschreibung
Am 20. November 2017 trat die Verordnung (EU) 2017/1939 zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) in Kraft. Die EUStA ist als erste genuin unionale Strafverfolgungsbehörde für die Verfolgung von Straftaten gegen die finanziellen Interessen der Union zuständig. Dies ist ein Kriminalitätsbereich, der häufig transnationalen Charakter hat. Diese Arbeit analysiert, welche Rechtsinstrumente und Handlungsräume der EUStA bei der Durchführung grenzüberschreitender Ermittlungen zur Verfügung stehen und stellt sie jenen Verfahrensrechten gegenüber, die für die Verteidigung des von den grenzüberschreitenden Ermittlungen Betroffenen besondere Relevanz entfalten. Es werden konkrete gesetzliche und praktische Optionen für die Weiterentwicklung der Beschuldigtenrechte im grenzüberschreitenden Ermittlungsverfahren der EUStA aufgezeigt und demonstriert, wie die Verteidigungsposition des Beschuldigten vor dem Hintergrund der spezifischen Funktionsweise der EUStA aufgewertet werden kann.
Ausgezeichnet mit dem Dissertationspreis 2023 von der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. (WisteV).
Autorenporträt
Merve Yolaçan studierte von 2011 bis 2017 Rechtswissenschaften in Freiburg und Istanbul. Ihr Referendariat absolvierte sie von 2017 bis 2019 in Freiburg, u.a. mit Stationen in Berlin und Brüssel. Während dieser Zeit war sie am Lehrstuhl von Prof. Dr. Dr. h.c. Walter Perron an der Universität Freiburg beschäftigt. Neben ihrer Forschungstätigkeit war sie zunächst als Rechtsanwältin tätig und ist nunmehr Referentin in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.