Das Grundanliegen des Verfassers besteht darin, ausgehend von der tatsächlichen Struktur der Streitkräfte der Bundesrepublik nachzuweisen, daß die gegebene Wehrordnung weitestgehend harmonisch in die Verfassung eingegliedert worden ist. Er weist nach, daß das Spannungsverhältnis zwischen Streitkraft und demokratischer Staatlichkeit eigentlich nur ein scheinbares ist. Demokratie und Streitkräfte müssen keinen Widerspruch bilden. Dabei geht der Verfasser funktional vor und spart konfliktgeladene Themen wie Wehrstrafgerichtsbarkeit, Einsatz der Streitkräfte im Inneren und Einsatz der Bundeswehr außerhalb des NATO-Gebietes nicht aus. Er bezieht gleichermaßen demokratisch-rechtsstaatlich wie bundeswehrfreundlich Stellung.