Seit der Schaffung der beiden großen Zivilrechtskodifikationen - des Code Civil und des BGB - hat sich der Warenabsatz stark verändert. Heute wird in der Regel bedarfssynchron produziert und on-demand geliefert. Diese Entwicklungen im modernen Warenhandel fordern auf, darüber nachzudenken, in welcher Form die Abgrenzung von Kauf- und Werkvertrag im Hinblick auf Verträge über die Lieferung herzustellender beweglicher Sachen zukünftig sinnvoll zu leisten ist. Die Untersuchung spannt einen Bogen vom römischen Recht über das traditionelle und das moderne Verständnis der Abgrenzung in Deutschland und Frankreich bis hin zu der bestehenden internationalen Modellordnung, dem UN-Kaufrecht, um schließlich einen Ausblick zu wagen auf das zukünftige europäische Recht, das Gemeinsame Europäische Kaufrecht.