Beim Gipfeltreffen in Brüssel am 17./18. Juni 2004 wurde der Text des "Vertrags über eine Verfassung für Europa" verabschiedet. Der Verfassungsvertrag sichert die Handlungsfähigkeit der 25 Mitgliedstaaten der EU. Die Verfassung ist eine Fortschreibung des EU- und des EG-Vertrags, die in einem Vertrag zusammengefasst werden. Die Ratifizierung der 25 Mitgliedstaaten wird bis Ende 2006 andauern und ist in einem Teil der Mitgliedstaaten gemäß den nationalen Verfassungen an positive Referenden geknüpft. Nach der Ratifizierung wird der Vertrag in Kraft treten. Die vorliegende Textausgabe erscheint mit der Unterzeichnung des Verfassungsvertrags in Deutschland. Die Korrespondenztabellen und der Verweis auf die ex-Artikel erleichtern die Arbeit mit dem neuen Vertragstext. Dies ist besonders wichtig, da die "alten" Verträge zum EG- und EU-Vertrag noch bis Ende 2006 gültig sind. Die Einführung beleuchtet einerseits die historische Entwicklung der Verfassung und geht zum anderen auf die Neuheiten ein (Mitentscheidungsverfahren, Mehrheitsentscheidungen, Subsidiarität etc.).