Vertrag und Strafrecht, Institution auf der einen Seite und Disziplin auf der anderen Seite - auf den ersten Blick sind sie in vielerlei Hinsicht unähnlich. Die Vermischung zwischen ihnen überrascht auf den ersten Blick. Aber dennoch müssen sie, da sie dazu berufen sind, in derselben Umgebung zu leben, notwendigerweise mindestens eine Gemeinsamkeit aufweisen. Sie scheinen miteinander zu interagieren. Das Strafrecht als Polizeigesetz übt eine Wirkung auf den Vertrag aus. Es beeinflusst ihn, indem es sich zum Garanten der Vertragstreue sowohl beim Zustandekommen als auch bei der Erfüllung des Vertrags macht. So sanktioniert es die im Vertragsrecht festgestellten unethischen Verhaltensweisen, sofern sie nicht im Strafrecht vorgesehen sind. Umgekehrt ist die Wechselwirkung des Vertrags mit dem Strafrecht nicht mehr zu leugnen, aber man kann auch nicht auf seine Auferlegung schließen. Das klassische Strafsystem ist nicht mehr zeitgemäß und entspricht nicht mehr den Bestrebungen der Gesellschaft. Die klassischen Sanktionen sind verpönt und werden als unwirksam bezeichnet. Das Strafrecht ist gezwungen, sich entsprechend anzupassen, indem es notwendige und tiefgreifende Reformen in Betracht zieht.