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Nach dem Grundsatz "pacta sunt servanda" sind die Vertragsparteien an die vertraglichen Konditionen gebunden, auf die sie sich geeinigt haben. Das kann für eine oder beide Parteien zu unerwünschten Folgen führen, wenn sich für die Ausgestaltung des Vertrags entscheidende Verhältnisse nach Vertragsschluss ändern. Diesem Risiko versucht man durch vertragliche Anpassungsklauseln zu begegnen. Im Mittelpunkt des Interesses steht vor allem die AGB-rechtliche Wirksamkeit vertraglicher Anpassungsklauseln. So wurden Bedingungsanpassungsklauseln in Versicherungsverträgen, Preisänderungsklauseln in…mehr

Produktbeschreibung
Nach dem Grundsatz "pacta sunt servanda" sind die Vertragsparteien an die vertraglichen Konditionen gebunden, auf die sie sich geeinigt haben. Das kann für eine oder beide Parteien zu unerwünschten Folgen führen, wenn sich für die Ausgestaltung des Vertrags entscheidende Verhältnisse nach Vertragsschluss ändern. Diesem Risiko versucht man durch vertragliche Anpassungsklauseln zu begegnen. Im Mittelpunkt des Interesses steht vor allem die AGB-rechtliche Wirksamkeit vertraglicher Anpassungsklauseln. So wurden Bedingungsanpassungsklauseln in Versicherungsverträgen, Preisänderungsklauseln in Reiseverträgen und Zinsanpassungsklauseln der AGB-Kontrolle unterworfen. Keine der Klauseln hielt der Inhaltskontrolle stand.

Dieses Werk steckt den rechtlichen Rahmen für vertragliche Anpassungsklauseln ab. Allein die Kenntnis der Grenzen vertraglicher Anpassungsklauseln ermöglicht es dem Vertragsgestalter aber nicht ohne weiteres, eine wirksame Anpassungsklausel zu formulieren. Insbesondere unter AGB-rechtlichen Gesichtspunkten müssen die Interessen beider Vertragsparteien sorgfältig austariert werden. Bereits kleine Fehler oder Ungenauigkeiten in der Klauselformulierung können aufgrund des Verbots der geltungserhaltenden Reduktion zur Unwirksamkeit der Klausel führen. Deshalb enthält das Werk zahlreiche konkrete Klauselvorschläge, die veranschaulichen, wie die zuvor aufgestellten Anforderungen in eine wirksame Anpassungsklausel umgesetzt werden können.
Autorenporträt
Prof. Dr. Sudabeh Kamanabrou, Univ. Bochum