Die europarechtlich geprägte Haftung des Konzerns als wirtschaftliche Einheit zu vermeiden, ist Anliegen eines jedes Unternehmens. Es besteht jedoch vor allem im faktischen Aktienkonzern eine Diskrepanz zwischen Haftung und Einflussnahmemöglichkeiten auf verbundene Unternehmen. Die anwaltliche Beratungspraxis behilft sich zur Überwindung dieser Diskrepanz in den letzten Jahren vermehrt sogenannter Konzernkoordinationsverträge. Die Untersuchung befasst sich mit der rechtlichen Zulässigkeit dieser, vor allem vor dem Hintergrund der aktienrechtlichen Kompetenzordnung sowie des Aktienkonzernrechts.
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