Die Arbeit hat im Sommersemester 1969 der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln als Habilitationsschrift vorgelegen und ist im wesentlichen auf den Stand vom 1. Februar 1970 gebracht worden. Der Zeitpunkt ihres Erscheinens ist also zufällig. Darauf ist besonders hinzu weisen, weil die Veröffentlichung in eine Entwicklungsphase des Gesell schaftsrechts fällt, die sich durch das Bemühen um die Grenzen der Vertrags freiheit und um die grundlegenden Strukturprobleme der Verbandstypen kennzeichnet. Nicht von ungefähr sind soeben zwei weitere Untersuchungen erschienen, die den in dieser Arbeit behandelten Fragenkreis berühren, und zwar einmal unter dem vorwiegend theoretischen Aspekt einer außergesetz 1 lichen Einengung der Privatautonomie , zum anderen mehr im Rahmen der exemplarischen Behandlung einer der von mir sog. "Typendehnungen", 2 der körperschaftlich strukturierten Kommanditgesellschaft - Mit Struktur problemen des Gesellschaftsrechts und besonders mit derBedeutung der Typenlehre für ihre Bewältigung hat sich im Jahre 1968 auch der Schweize rische Juristentag befaßt. Die Aktualität des Themas zeigt sich nicht zuletzt darin, daß der gegenwärtig in der Diskussion befindliche Referentenentwurf eines GmbHG an nicht wenigen Stellen auf das "Wesen" der GmbH an spielt und ausdrücklich ihre "Struktur" gegen grundlegende Eingriffe von Gesellschafterseite zu schützen sucht. Die Problematik tritt freilich bei den Personengesellschaften als den traditionell "freiheitlichsten" Verbandsformen am deutlichsten hervor. Dies mag es rechtfertigen, den theoretischen Gegenstand der Arbeit - die Ein schränkung der Vertragsfreiheit durch Vorstellungen von einer Typengesetz lichkeit der Gesellschaften - nur an Hand dieserVerbandsformen zu ver folgen.
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