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Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,5, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit beschäftigt sich mit zwei Fallbeispielen. Anspruch des AG Berlin Charlottenburg gegen B auf Kostenübernahme: Das AG Berlin Charlottenburg könnte einen Anspruch gegen B auf Kostenübernahme gem. §§ 91, 91 a ZPO haben, wenn zum einen die erhobene einseitige Erledigungserklärung zulässig und zum anderen die Feststellungsklage zulässig und begründet war.Anspruch der A-AG auf Herausgabe des Erlangten: Die A-AG könnte…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,5, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit beschäftigt sich mit zwei Fallbeispielen. Anspruch des AG Berlin Charlottenburg gegen B auf Kostenübernahme: Das AG Berlin Charlottenburg könnte einen Anspruch gegen B auf Kostenübernahme gem. §§ 91, 91 a ZPO haben, wenn zum einen die erhobene einseitige Erledigungserklärung zulässig und zum anderen die Feststellungsklage zulässig und begründet war.Anspruch der A-AG auf Herausgabe des Erlangten: Die A-AG könnte einen Anspruch auf Herausgabe des Baggers gegen den Bauunternehmen C nach § 985 BGB, einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Insolvenzverwalter nach § 990 BGB, einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den IV aus der unberechtigten GoA nach § 678 BGB, einen Anspruch auf Aussonderung nach § 47 InsO, einen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung gegen den IV nach §§ 280, 281 BGB, sowie einen Herausgabeanspruch des Erlangten nach § 816 BGB besitze.