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Die Frage der vertragsrechtlichen Zulässigkeit des Übergangs von positiver zu negativer Verzinsung im Einlagenbereich der Banken erfordert zunächst das abstrakte Feststellen der Grenzen einseitiger Leistungsbestimmungsrechte, wobei der Autor zu dem Schluss kommt, dass einzig der Parteiwille identitätskonstituierender Parameter eines Schuldverhältnisses ist. Hiernach wird herausgearbeitet, dass der vertragsrechtliche Zins nicht als negativer denkbar ist. Eine negativ verzinste Termin- oder Spareinlage ist damit vertragstypologisch als ein zwischen Darlehens- und unregelmäßigem…mehr

Produktbeschreibung
Die Frage der vertragsrechtlichen Zulässigkeit des Übergangs von positiver zu negativer Verzinsung im Einlagenbereich der Banken erfordert zunächst das abstrakte Feststellen der Grenzen einseitiger Leistungsbestimmungsrechte, wobei der Autor zu dem Schluss kommt, dass einzig der Parteiwille identitätskonstituierender Parameter eines Schuldverhältnisses ist. Hiernach wird herausgearbeitet, dass der vertragsrechtliche Zins nicht als negativer denkbar ist. Eine negativ verzinste Termin- oder Spareinlage ist damit vertragstypologisch als ein zwischen Darlehens- und unregelmäßigem Verwahrungsvertrag oszillierender Typenmischvertrag zu qualifizieren. Der Autor postuliert, dass der Übergang von positivem zu negativem Zins bei Verträgen, die vor dem 11. Juni 2014 abgeschlossen wurden, nicht möglich ist. Bevor der Satz der Einlagefazilität des ESZB erstmals negativ wurde, konnten die Parteien nicht damit rechnen, dass der positive Zins im Einlagenbereich zu einem negativen werden könne.
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