Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0, Brandenburgische Technische Universität Cottbus, Veranstaltung: Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit hat das Ziel, zu erörtern, ob der elektronische Geschäftsverkehr einer neuen Rechtsordnung bedarf. Hierzu werden zunächst die Grundlagen des elektronischen Geschäftsverkehrs skizziert. Dabei werden auch Begrifflichkeiten erläutert, die in diesem Kontext relevant sind. Anschließend sollen im Schwerpunktkapitel III die Voraussetzungen und Probleme beim Vertragsschluss im elektronischen Geschäftsverkehr dargestellt werden, unter besonderer Berücksichtigung des Internets der Dinge (IoT) und automatisierter Vertragsschlüsse. Der Fokus liegt hierbei besonders auf drei ausgewählten Problemfeldern: zum einen auf dem Vertragsrecht und dem Vertragsschluss, zum zweiten auf dem Datenschutz und zum dritten auf Haftungsfragen. Dabei wird auch ein Ausblick auf die Regelungsmaterie und die zukünftigen Herausforderungen für Gesetzgeber, Unternehmen und die Gesellschaft gegeben. Für alle Problemfelder wird eine Zwischenlösung bzw. ein Zwischenfazit formuliert. Industrie 4.0: Internet of Things, Smart Contracts, Big Data, Künstliche Intelligenz / Artifical Intelligence und Algorithmic Decision-Making. Mit diesen Begriffen werden die Themen der Zukunft verbunden. Es besteht kein Zweifel dran, dass wir in einer hochdynamischen, sich ständig verändernden, disruptiven Welt leben. Die Auseinandersetzung mit dieser Thematik ist deshalb zwingend notwendig. Maschinen kommunizieren miteinander, schließen Verträge, sog. "Smart Contracts". Produktionen können lahmgelegt werden, wenn Maschinen falsche Teile bestellen. Es können schlechte Entscheidungen getroffen werden, wenn Maschinen falsche Auskünfte erteilen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob konservatives Recht noch ausreicht oder ob eine Anpassung künftig notwendig sein wird. Setzen neue, autonome Technologien auch neue Paragrafen, Gesetze und ggf. eine neue Rechtsordnung voraus? Schließlich gibt es kein "Internetrecht", das ausschließlich den Umgang mit dem Internet regelt.
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