Die Arbeit untersucht die Leistungsbeziehungen zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Leistungserbringern unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten. Beleuchtet wird die Frage nach der Anwendbarkeit des Wettbewerbsrechts auf den Abschluss von selektiven Leistungserbringungsverträgen in Abgrenzung zum Kollektivvertragssystem der GKV. Im Mittelpunkt der Arbeit stehen dabei die Entwicklung der gesetzlichen Krankenkassen zu Unternehmen im Zuge der Ökonomisierung der Verwaltung und das daraus resultierende Spannungsverhältnis zum nationalen und europäischen Wettbewerbsrecht. Die Abhandlung über das Zusammenspiel von Wettbewerbs- und Sozialrecht schließt mit rechtspolitischen Überlegungen zu der Frage, wie ein nationales Wettbewerbsrecht für die GKV-Leistungserbringung beschaffen sein sollte.