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Mit der anschwellenden Gesetzesflut sind in den letzten Jahrzehnten die Anzahl rückwirkender formeller Gesetze wie auch die Anzahl bundesverfassungsgerichtlicher Judikate zur Frage der Zulässigkeit rückwirkender Gesetzgebung stark angestiegen. Diese Rückwirkungsjudikatur stößt jedoch auf vielstimmige Kritik im wissenschaftlichen Schrifttum. Ausgehend von dem Befund ausufernder Gesetzeshypertrophie, deren Ursachen und Freiheitsfolgen sowie auf der Grundlage einer kritischen Würdigung der Rechtsprechung des BVerfG unternimmt die vorliegende Arbeit den Versuch, Leitlinien für die Abwägung…mehr

Produktbeschreibung
Mit der anschwellenden Gesetzesflut sind in den letzten Jahrzehnten die Anzahl rückwirkender formeller Gesetze wie auch die Anzahl bundesverfassungsgerichtlicher Judikate zur Frage der Zulässigkeit rückwirkender Gesetzgebung stark angestiegen. Diese Rückwirkungsjudikatur stößt jedoch auf vielstimmige Kritik im wissenschaftlichen Schrifttum. Ausgehend von dem Befund ausufernder Gesetzeshypertrophie, deren Ursachen und Freiheitsfolgen sowie auf der Grundlage einer kritischen Würdigung der Rechtsprechung des BVerfG unternimmt die vorliegende Arbeit den Versuch, Leitlinien für die Abwägung zwischen dem rückwirkenden Änderungsinteresse des Gesetzgebers einerseits und dem individuellen Bestandsinteresse andererseits aufzuzeigen, indem - abgeleitet aus den Rückwirkungsjudikaten des Bundesverfassungsgerichts - Grundtypen abgestufter Vertrauensschutzpositionen des Bürgers entwickelt werden.
Autorenporträt
Der Autor: Martin Stötzel wurde 1965 in Frankfurt/Main geboren. Nach einer Banklehre studierte er von 1989 bis 1994 Rechtswissenschaften verbunden mit einer wirtschaftswissenschaftlichen Zusatzausbildung in Bayreuth. Im Anschluß an eine knapp dreijährige freiberufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt kehrte der Autor von 1999 bis 2001 als wissenschaftlicher Assistent des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften an die Universität Bayreuth zurück, wo er auch promovierte. Seit 2002 ist er wieder als Rechtsanwalt in Bühl bei Baden-Baden tätig.