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Für Rechtsträger der öffentlichen Hand bestehen eine Vielzahl von Publizitäts- und Transparenzpflichten. Werden Aktiengesellschaften von einer Gebietskörperschaft wie dem Bund, einem Land oder einer Kommune beherrscht, können diese Offenlegungspflichten auch sensible Informationen der Gesellschaft erfassen oder ganz auf diese übergreifen. Der Autor systematisiert die Offenlegungspflichten, die im Rahmen der parlamentarischen Kontrolle, des Informationsfreiheitsrechts und des Presserechts bestehen, und stellt ihnen aktienrechtliche Kautelen zum Vertraulichkeitsschutz gegenüber. Soweit…mehr

Produktbeschreibung
Für Rechtsträger der öffentlichen Hand bestehen eine Vielzahl von Publizitäts- und Transparenzpflichten. Werden Aktiengesellschaften von einer Gebietskörperschaft wie dem Bund, einem Land oder einer Kommune beherrscht, können diese Offenlegungspflichten auch sensible Informationen der Gesellschaft erfassen oder ganz auf diese übergreifen. Der Autor systematisiert die Offenlegungspflichten, die im Rahmen der parlamentarischen Kontrolle, des Informationsfreiheitsrechts und des Presserechts bestehen, und stellt ihnen aktienrechtliche Kautelen zum Vertraulichkeitsschutz gegenüber. Soweit Offenlegungspflichten mit Vertraulichkeitspflichten kollidieren, wird die vorrangig zu erfüllende Pflicht bestimmt. Die Arbeit entwickelt ein Haftungskonzept, innerhalb dessen die Gesellschaft und private Mitaktionäre von der beteiligten Gebietskörperschaft Ersatz für Schäden verlangen können, die eintreten, weil sensible Informationen wegen einer durchgreifenden Offenlegungspflicht preisgegeben werden müssen.
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Autorenporträt
Davud Tayaranian Djeyhuni studierte Rechtswissenschaft an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Nach Abschluss der Ersten Juristischen Staatsprüfung war er promotionsbegleitend als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches und internationales Steuer-, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Zivilverfahrensrecht von Prof. Dr. Michael Stöber tätig. Seit 2022 absolviert er das Referendariat bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht.