Die Regelungen des rechtsgeschäftlichen Minderjährigenschutzes erweisen sich bei Eltern-Kind-Schenkungen als erhebliches Verkehrserschwernis und werden oftmals weder den Interessen des Kindes noch denen der Eltern gerecht. Als gesetzliche Vertreter ihres minderjährigen Kindes unterliegen die Eltern zwangsläufig dem Vertretungsverbot bei Insichgeschäften, sofern die Schenkung nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist. Die Verfahren der Ergänzungspflegschaft sowie der häufig kumulativ einzuholenden gerichtlichen Genehmigung sind oft langwierig und mit zahlreichen Unsicherheiten behaftet. Eine…mehr
Die Regelungen des rechtsgeschäftlichen Minderjährigenschutzes erweisen sich bei Eltern-Kind-Schenkungen als erhebliches Verkehrserschwernis und werden oftmals weder den Interessen des Kindes noch denen der Eltern gerecht. Als gesetzliche Vertreter ihres minderjährigen Kindes unterliegen die Eltern zwangsläufig dem Vertretungsverbot bei Insichgeschäften, sofern die Schenkung nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist. Die Verfahren der Ergänzungspflegschaft sowie der häufig kumulativ einzuholenden gerichtlichen Genehmigung sind oft langwierig und mit zahlreichen Unsicherheiten behaftet.
Eine Untersuchung der bestehenden Beschränkungen der elterlichen Vertretungsmacht zeigt, dass diese jedenfalls bei Schenkungen weder im Interesse eines ausreichenden Minderjährigenschutzes erforderlich noch vor dem Hintergrund der elterlichen Sorge angemessen sind.
Aus dem Inhalt: Einleitung - A. Vertretungsverbot bei Insichgeschäften, Par. 181 BGB: I. Eltern-Kind-Schenkungen als Rechtsgeschäfte mit potentiellem Interessenkonflikt: Rechtsnatur der Schenkung - Tatbestand der Schenkung - Das Konfliktpotential der verschiedenen Schenkungsarten - Verwandte rechtsgeschäftliche Erscheinungsformen - Ergebnis - II. Das Vertretungsverbot des Par. 181 BGB für Eltern bei Schenkungen an ihre Kinder: Der Schutz vor Interessenkonflikten und das Verbot von Insichgeschäften - Die Auslegung des Tatbestands des Par. 181 BGB - Die gesetzlichen Ausnahmetatbestände und ihre Relevanz für Eltern-Kind-Schenkungen - Die teleologische Reduktion des Par. 181 BGB - B. Die Ergänzungspflegschaft: I. Die Rolle des Ergänzungspflegers bei Eltern-Kind-Geschäften: Die Funktion des Ergänzungspflegers im Rahmen des Sorgerechts - Die Voraussetzungen der Pflegerbestellung bei Eltern-Kind-Geschäften - Die rechtliche Stellung des Ergänzungspflegers - II. Verfahren der Pflegerbestellung: Anzeigepflicht, 1909 Abs. 2 BGB - Zuständiges Gericht - Personalentscheidung - Rechtsschutz im Rahmen der Ergänzungspflegschaft - III. Erfordernis mehrerer Ergänzungspfleger?: Schenkung von Gesellschaftsanteilen an mehrere minderjährige Kinder - Stellungnahme - C. Die gerichtliche Genehmigung: I. Die Bedeutung der gerichtlichen Genehmigung bei Eltern-Kind-Geschäften: Funktion der gerichtlichen Genehmigung bei Eltern-Kind-Geschäften - Wesen der gerichtlichen Genehmigung - Die Genehmigungspflichtigkeit bei Eltern-Kind-Geschäften - Die Genehmigungsfähigkeit von Eltern-Kind-Geschäften - II. Rechtsschutz im Verfahren der gerichtlichen Genehmigung - III. Die kumulative Beteiligung von Ergänzungspfleger und Gericht - Zusammenfassung, Literatur- und Sachwortverzeichnis
Aus dem Inhalt: Einleitung - A. Vertretungsverbot bei Insichgeschäften, Par. 181 BGB: I. Eltern-Kind-Schenkungen als Rechtsgeschäfte mit potentiellem Interessenkonflikt: Rechtsnatur der Schenkung - Tatbestand der Schenkung - Das Konfliktpotential der verschiedenen Schenkungsarten - Verwandte rechtsgeschäftliche Erscheinungsformen - Ergebnis - II. Das Vertretungsverbot des Par. 181 BGB für Eltern bei Schenkungen an ihre Kinder: Der Schutz vor Interessenkonflikten und das Verbot von Insichgeschäften - Die Auslegung des Tatbestands des Par. 181 BGB - Die gesetzlichen Ausnahmetatbestände und ihre Relevanz für Eltern-Kind-Schenkungen - Die teleologische Reduktion des Par. 181 BGB - B. Die Ergänzungspflegschaft: I. Die Rolle des Ergänzungspflegers bei Eltern-Kind-Geschäften: Die Funktion des Ergänzungspflegers im Rahmen des Sorgerechts - Die Voraussetzungen der Pflegerbestellung bei Eltern-Kind-Geschäften - Die rechtliche Stellung des Ergänzungspflegers - II. Verfahren der Pflegerbestellung: Anzeigepflicht, 1909 Abs. 2 BGB - Zuständiges Gericht - Personalentscheidung - Rechtsschutz im Rahmen der Ergänzungspflegschaft - III. Erfordernis mehrerer Ergänzungspfleger?: Schenkung von Gesellschaftsanteilen an mehrere minderjährige Kinder - Stellungnahme - C. Die gerichtliche Genehmigung: I. Die Bedeutung der gerichtlichen Genehmigung bei Eltern-Kind-Geschäften: Funktion der gerichtlichen Genehmigung bei Eltern-Kind-Geschäften - Wesen der gerichtlichen Genehmigung - Die Genehmigungspflichtigkeit bei Eltern-Kind-Geschäften - Die Genehmigungsfähigkeit von Eltern-Kind-Geschäften - II. Rechtsschutz im Verfahren der gerichtlichen Genehmigung - III. Die kumulative Beteiligung von Ergänzungspfleger und Gericht - Zusammenfassung, Literatur- und Sachwortverzeichnis
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