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Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: sehr gut, Johannes Kepler Universität Linz (Unternehmensrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: So wie viele andere Rechtsbereiche ist auch der Wirtschaftshandel auf Grund steigender Umsätze und komplexerer, insbesondere internationaler Sachverhalte von einer zunehmenden Spezialisierung gekennzeichnet. Die vertragliche Ausgestaltung von Absatzwegen stellt hier eine Schlüsselstelle zwischen Produzent und Vertreiber dar. Waren diese jahrzehntelang von…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: sehr gut, Johannes Kepler Universität Linz (Unternehmensrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: So wie viele andere Rechtsbereiche ist auch der Wirtschaftshandel auf Grund steigender Umsätze und komplexerer, insbesondere internationaler Sachverhalte von einer zunehmenden Spezialisierung gekennzeichnet. Die vertragliche Ausgestaltung von Absatzwegen stellt hier eine Schlüsselstelle zwischen Produzent und Vertreiber dar. Waren diese jahrzehntelang von privatautonomer Vertragsgestaltung geprägt so haben sich im Laufe der Zeit immer speziellere, teils gesetzlich geregelte, teils dem Usus entspringende Formen von Vertriebsvereinbarungen entwickelt. Dass diese in der Wirtschaftspraxis heute einen wesentlichen Bestandteil darstellen zeigt sich daran, dass sich fast 80% der Hersteller zu einer vertraglich fixierten Zusammenarbeit mit dem Handel auf der Grundlage von Rahmenvereinbarungen bekennen.1Dass die Inhalte solcher Vertriebsvereinbarungen trotz wiederkehrender und gängiger Vertragsinhalte einen weiten Organisationsspielraum belassen, soll diese Arbeit ebenso zeigen wie die rechtlichen Grenzen einer freien Ausgestaltung. Dabei spielt vor allem das Kartellrecht eine bedeutende Rolle, wie sich zeigen wird. Mit der fortschreitenden Internationalisierung werden darüber hinaus internationale Regelungen zu erörtern sein, wobei ein Schwerpunkt natürlich auch dem Recht des europäischen Binnenmarktes gilt.