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Wesentlicher Vorzug
Dieser Handkommentar erläutert nicht nur umfassend und praxisnah das Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz und das Verwaltungszustellungsgesetz. Ein wesentlicher Vorzug besteht auch in der Einbeziehung des Vollstreckungs- und Zustellungsrechts der Länder. Außerdem werden die einschlägigen Vollstreckungsvorschriften der Abgabenordnung sowie das europäische Zustellungs- und Vollstreckungsrecht kommentiert.
Vollstreckungs- und Zustellungsrecht
Der bewährte Handkommentar erläutert das Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz und das Verwaltungszustellungsgesetz umfassend und
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Produktbeschreibung
Wesentlicher Vorzug

Dieser Handkommentar erläutert nicht nur umfassend und praxisnah das Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz und das Verwaltungszustellungsgesetz. Ein wesentlicher Vorzug besteht auch in der Einbeziehung des Vollstreckungs- und Zustellungsrechts der Länder. Außerdem werden die einschlägigen Vollstreckungsvorschriften der Abgabenordnung sowie das europäische Zustellungs- und Vollstreckungsrecht kommentiert.

Vollstreckungs- und Zustellungsrecht
Der bewährte Handkommentar erläutert das Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz und das Verwaltungszustellungsgesetz umfassend und praxisnah. Weitere Vorteile des Werks:
Einbeziehung des Vollstreckungs- und Zustellungsrechts der Länder
Erläuterung auch der einschlägigen Vollstreckungsvorschriften der AO sowie
des europäischen Zustellungs- und Vollstreckungsrechts.
Die 6. Auflage erläutert die tiefgreifende Reform des Verwaltungszustellungsrechts durch das Zustellungsreformgesetz zum 1. Juli 2002. Außerdem werden die zahlreichen Änderungen im Vollstreckungs- und Zustellungsrecht der Länder berücksichtigt.

Der Anwendungsbereich des EG-Beitreibungsgesetzes wurde durch das Steueränderungsgesetz 2001 auf die Einkommens-, Gewerbe- und Grundsteuer sowie weitere Abgaben erweitert. Eine ausführliche Kommentierung berücksichtigt diesen erheblichen Bedeutungszuwachs für Steuerrechtler.

'(...) Das in der aktuellen Auflage vorliegende Standardwerk ermöglicht es dem Verawaltungsbeamten wie dem Richter, aber auch dem Rechtsanwalt und dem Verbands- und Wirtschaftsjuristen in bewährter Form auf Einzelfragen bei der täglichen Arbeit eine zuverlässige und kompetente Antwort zu erhalten. (...) Mit dem Engelhardt/App als Arbeitsgrundlage dürften Vollstreckung und Zustellung rechtsstaatlichen Anforderungen jederzeit genügen. Das Buch ist bestens geeignet, manches 'stumpfe Schwert' zu schärfen.'
Richter am VG Harald Walther, in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, Heft 11/2004, zur 6. Auflage

'(...) Der Kommentar stellt für alle mit Zustellungs- und Vollstreckungsrecht befassten Verwaltungs- und Steuerpraktiker, Rechtsanwälte, Richter und Justizmitarbeiter ein unentbehrliches Hilfsmittel bei der täglichen Arbeit dar, das uneingeschränkt empfohlen werden kann.'
Zeitschrift für Zölle und Verbrauchssteuern, in: Nr.12/2004, zur 6. Auflage

'(...) Die vier Jahre nach der 5. Auflage erschienene 6. Auflage besticht zunächst durch einen Gewinn an Übersichtlichkeit, da ein leicht vergrößertes Format verwendet wird. Dennoch bleibt es unzweifelhaft bei einem Handkommentar, der aber zugleich für die kommentierten Materien das Standardwerk bildet und bilden wird. (...) Es gilt, was in dieser Zeitschrift (Die Justiz 2001, 231) zur Vorauflage geschrieben worden ist: Dass sich der Kommentar als unverzichtbares Hilfsmittel für jeden erweist, der sich mit Verwaltungsvollstreckungs - oder Verwaltungszustellungsrecht befasst.'
Richter am Verwaltungsgericht Dr. Frank Wenger, in: Die Justiz, 11/2004, zur 6. Auflage

'(...) Nunmehr in der 6. Auflage wurde der bewährte Handelskommentar zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz der aktuellen Rechtslage angepasst. Verfolgt man die Entwicklung des Kommentars, so ist eine kontinuierliche qualitative und quantitative Weiterentwicklung unverkennbar. Mitursächlich dafür ist sicher auch die Co-Autorenschaft von Michael App seit der 3. Auflage. Inhaltlich wurde seither das Spektrum des Kommentares erheblich erweitert und neue zusätzliche Themenschwerpunkte wurden integriert. (...) Kritiker und Rezensenten wird häufig nachgesagt, in oft haarspalterischer Weise Negativkritik zu formulieren. Diese Erwartungshaltung kann für die vorliegende Besprechung des Kommentars nicht erfüllt werden. Im Gegenteil, der Handkommentar hat sich durch seine kontinuierliche Weiterentwicklung zu einem Standardwerk innerhalb der vollstreckungs- und zustellrechtlichen Literatur entwickelt. Für den Vollstreckungspraktiker der Kommunalverwaltung ist er zu einer unverzichtbaren Informations- und Orientierungsquelle geworden.'
Helmut Hagemann, in: Kommunal-Kassen-Zeitschrift, 11/2004, zur 6. Auflage

'(...) Auffallend ist die gut verständliche Sprache, in der die Kommentierung abgefasst wurde. So wurde auf die in vielen Kommentaren gern genutzten und oft nur mit Phantasie lesbaren Abkürzungen weitgehend verzichtet. Umfangreiche Kommentierungen sind nach dem Zitat der Vorschrift mit einer Inhaltsübersicht versehen und mit einer Randnummer gegliedert, was die Arbeit mit dem Werk und dessen Zitierbarkeit erheblich erleichtert. Durch die schon erwähnte häufige Berührung mit den hier kommentierten Vorschriften sollte das Buch in jedem Gerichtsvollzieherbüro seinen Einzug finden.'
In: Deutsche Gerichtsvollzieher Zeitung, 10/2004, zur 6. Auflage

'(...) Die Neuauflage stellt ein unentbehrliches und zuverlässiges Hilfsmittel für alle mit dem Verwaltungs- und Zustellungsrecht befassten Verwaltungs- und Steuerpraktiker dar.'
Dr. Hanno-Dirk Lemke, in: DSWR, 12/ 2004, zur 6. Auflage

Expertenmeinung von Richter am Verwaltungsgericht Wolfgang Pfaffmann, zur 6. Auflage:
Die 6. Auflage bietet die in dem Nachtrag vom August 2002 zur 5. Auflage angekündigte vollständige Aktualisierung der Kommentierung, die insbesondere wegen des Inkrafttretens des Zustellungsreformgesetzes am 1. Juli 2002 u. a. mit der Änderung der Vorschriften der ZPO erforderlich geworden ist. Gegenüber der Vorauflage aus dem Jahre 2001 konnte die Lesbarkeit durch die Wahl eines etwas größeren Buchformates und eines größeren Schriftbildes verbessert werden.
Der auf dem Stand Januar 2004 befindliche Kommentar räumt dankenswerterweise auch dem Verwaltungsvollstreckungsrecht der einzelnen Bundesländer - den Bedürfnissen der Praxis entgegenkommend - mehr Raum ein. Hier kann sich der Benutzer über die im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Neufassungen der Verwaltungsvollstreckungsgesetze in Sachsen und Nordrhein-Westfalen mit dem Novum der Anwendbarkeit auf öffentlich-rechtliche Verträge bzw. der Zulassung der Beitreibung privatrechtlicher Geldforderungen der öffentlichen Hand im Wege der Verwaltungsvollstreckung durch ministerielle Verordnung informieren (§ 1 VwVG, Rdn. 23 und 24). Der Kommentar ist nicht nur dem Praktiker aus Verwaltung, Justiz und Anwaltschaft ein zuverlässiger, kompetenter Ratgeber in Detailfragen, sondern kann auch Studenten und Referendaren wegen seiner komprimierten Darstellungsweise und übersichtlichen Gliederung als Literatur zum Einstieg in die Grundsatzfragen des Verwaltungsvollstreckungsrechts empfohlen werden. So erhält man in den knapp fünfseitigen Erläuterungen zu § 1 Abs. 1 VwVG über die Vollstreckung der Geldforderungen u. a. einen Überblick über die unterschiedlichen Abgaben (Steuern, Beiträge und Verwaltungs- sowie Benutzungsgebühren) und die den Religionsgemeinschaften nur partiell zur Verfügung stehende Verwaltungsvollstreckung, nämlich bei der Beitreibung von Friedhofbenutzungsgebühren.
Die Neu-Kommentierung des Verwaltungszustellungsgesetzes ist gekennzeichnet durch das seit Juli 2002 maßgebliche Zustellungsreformgesetz sowie die Privatisierung des Postdienstes. Im Hinblick auf die dynamischen Verweisungen zahlreicher Landes-Verwaltungsvollstreckungsgesetze auf das VwZG des Bundes kommt der Kommentierung weitreichende Bedeutung zu. Zu in der Praxis häufig auftretenden Problemen im Zusammenhang mit der Zustellung an mehrere Adressaten oder an einen in Gemeinschaftseinrichtungen lebenden Empfänger - wie Asylbewerber oder Soldaten - bietet die Kommentierung den aktuellen Meinungsstand in Rechtsprechung und Fachliteratur (§ 2 VwZG, Rdn. 6 und 21). Den raschen Zugang zu diesen in der verwaltungsgerichtlichen Praxis zunehmend Bedeutung erlangenden Problemstellungen erschließt das sorgfältig erstellte und detailreiche Sachverzeichnis.
Die auszugsweise Kommentierung der Abgabenordnung erscheint wegen deren Geltung für die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen namentlich im Hinblick auf die in den letzten Jahren eingetretenen Rechtsänderungen weiterhin besonders angezeigt, zumal die Vorschriften der Kommunalabgabengesetze der Länder über Verweisungen auf zahlreiche - vom Verwal-tungsverfahrensrecht abweichende - Bestimmungen der Abgabenordnung nicht nur im Vollstreckungsschutz-Verfahren nicht selten unbeachtet bleiben.

'(...) Fundiert, präzise und alltagstauglich werden die Fragestellungen der Verwaltungsvollstreckung dargestellt und abgehandelt. (...) unverzichtbares Hilfsmittel für jeden, der sich in Theorie oder Praxis mit Verwaltungsvollstreckungsrecht zu befassen hat.'
Dr. Markus Kenntner, in: Die Justiz, Juni 2001, zur 5. Auflage "(...) Für eine saubere Fallbearbeitung ist dieses Werk unerläßlich."
In: Ex libris, Nr. 81 WS 01/02

'(...) Insgesamt bleibt festzuhalten: Das vorliegende Standardwerk hat seinen führenden Rang bestätigt. Für die Erläuterung der bevorstehenden Rechtsänderungen sind hier bereits die Voraussetzungen geschaffen. Auch in Zukunft wird das Buch ein wichtiger Wegweiser sein.'
Uni.-Prof. Dr. Christoph Gusy, Bielefeld, in: Die öffentliche Verwaltung, 05/2002, zur 5. Auflage 2001
Autorenporträt
Dr. Hanns Engelhardt, Richter am BGH a.D., und Michael App