Die Neuauflage bringt den Kommentar auf den Stand des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vom 10.8.2021, durch das § 5a Abs. 2 Nr. 1 VwVG geändert und § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 u. 3 VwZG aufgehoben und durch neue Nr. 2 4 ersetzt wurden. Die korrespondierenden Bestimmungen der Abgabenordnung, des Verwaltungsvollstreckungs- und Zustellungsrechts der Länder und der Europäischen Union sind in der jeweils aktuellen Fassung erfasst.