Die Untersuchung beleuchtet das Rechtsinstitut vollständig automatisiert erlassener Verwaltungsakte in AO, VwVfG und SGB X. Neben einer begrifflichen Klärung und Abgrenzung des Rechtsinstituts werden insbesondere ein verfassungs-, verfahrens- und unionsrechtlicher Rechtsrahmen der Verwaltungsautomatisierung herausgearbeitet und daraus konkrete Umsetzungsanforderungen formuliert. Zugleich wird eine differenzierte, aber auch zukunftsfähige Maßstabsbildung bezüglich eines zulässigen Einsatzes selbstlernender Algorithmen innerhalb juristischer Entscheidungssysteme sowie einer algorithmischen Wahrnehmbarkeit von administrativen Letztentscheidungsspielräumen entwickelt.
Insgesamt wird deutlich, dass sich vollständig automatisiert erlassene Verwaltungsakte - trotz normativer Defizite - dogmatisch folgerichtig in das verfassungsrechtlich determinierte und teils unionsrechtlich überformte System des nationalen Verwaltungsverfahrensrechts einbetten und handhabbar machen lassen.
Insgesamt wird deutlich, dass sich vollständig automatisiert erlassene Verwaltungsakte - trotz normativer Defizite - dogmatisch folgerichtig in das verfassungsrechtlich determinierte und teils unionsrechtlich überformte System des nationalen Verwaltungsverfahrensrechts einbetten und handhabbar machen lassen.
»Die Dissertation von Birner ist eine grundlegende und rundum überzeugende Untersuchung und Darstellung zu einem aktuellen Thema, das jeden betrifft. Als fundamentaler Baustein leistet sie einen wichtigen und wertvollen Beitrag im Rahmen der fortschreitenden Verwaltungsautomatisierung und zeigt auch den Nachholbedarf im normativen Bereich auf.« Andreas Becker, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 1/2025