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Die Untersuchung beleuchtet das Rechtsinstitut vollständig automatisiert erlassener Verwaltungsakte in AO, VwVfG und SGB X. Neben einer begrifflichen Klärung und Abgrenzung des Rechtsinstituts werden insbesondere ein verfassungs-, verfahrens- und unionsrechtlicher Rechtsrahmen der Verwaltungsautomatisierung herausgearbeitet und daraus konkrete Umsetzungsanforderungen formuliert. Zugleich wird eine differenzierte, aber auch zukunftsfähige Maßstabsbildung bezüglich eines zulässigen Einsatzes selbstlernender Algorithmen innerhalb juristischer Entscheidungssysteme sowie einer algorithmischen…mehr

Produktbeschreibung
Die Untersuchung beleuchtet das Rechtsinstitut vollständig automatisiert erlassener Verwaltungsakte in AO, VwVfG und SGB X. Neben einer begrifflichen Klärung und Abgrenzung des Rechtsinstituts werden insbesondere ein verfassungs-, verfahrens- und unionsrechtlicher Rechtsrahmen der Verwaltungsautomatisierung herausgearbeitet und daraus konkrete Umsetzungsanforderungen formuliert. Zugleich wird eine differenzierte, aber auch zukunftsfähige Maßstabsbildung bezüglich eines zulässigen Einsatzes selbstlernender Algorithmen innerhalb juristischer Entscheidungssysteme sowie einer algorithmischen Wahrnehmbarkeit von administrativen Letztentscheidungsspielräumen entwickelt.
Insgesamt wird deutlich, dass sich vollständig automatisiert erlassene Verwaltungsakte - trotz normativer Defizite - dogmatisch folgerichtig in das verfassungsrechtlich determinierte und teils unionsrechtlich überformte System des nationalen Verwaltungsverfahrensrechts einbetten und handhabbar machen lassen.
Autorenporträt
Helmut Birner studierte Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung an der Universität Bayreuth sowie International Commercial Law an der University of Birmingham (LL.M.). Er war Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes sowie des Max Weber-Programms Bayern. Im Anschluss war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Wirtschaftsrecht bei Prof. Dr. Markus Möstl sowie als Geschäftsführer der Forschungsstelle für Wirtschafts- und Medienrecht tätig. Seine Dissertation wurde im Herbst 2022 angenommen. Nach Abschluss des Referendariats im Bezirk des OLG Bamberg ist er seit Oktober 2024 als Notarassessor im Freistaat Bayern tätig.