Anhand eines konkreten Rechtsstreites wird das bestehende System von Verwaltungsbeschwerde und kirchlicher Verwaltungsgerichtsbarkeit auf seine Effizienz hin befragt: Stärken und Schwächen sowie Vorzüge und Grenzen werden dabei aufgezeigt. 1984 versuchte das Bischöfliche Ordinariat Passau unter Verweis auf das II. Vatikanum ein Patronatsrecht abzuschaffen. Aus dieser Verwaltungsentscheidung entstand ein Rechtsstreit zwischen der Diözese und dem Patron, wobei sich der Patron sowohl mit dem Rechtsbehelf der Verwaltungsbeschwerde als auch des Verwaltungsprozesses gegen diese Maßnahme der Verwaltung zur Wehr setzte. 1990 hat die Apostolische Signatur in der Streitsache entschieden. Das betreffende Endurteil wird im Anhang erstmals veröffentlicht.
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