Unter Berufung auf den Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht im Rahmen von Rechtssatzverfassungsbeschwerdeverfahren gegen Parlamentsgesetze zuletzt zunehmend auf eine vorrangige verwaltungsgerichtliche Feststellungsklage verwiesen. Die Zuständigkeitsverteilung unter den Gerichtsbarkeiten bleibt in dieser Beziehung im Einzelnen unklar, was jüngst etwa die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur »Bundesnotbremse« im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie veranschaulicht haben.
Die Untersuchung widmet sich insoweit der Frage der Abgrenzung von verwaltungs- und verfassungsgerichtlichem Rechtsschutz. Ausgehend von einer institutionellen Grundperspektive wird die Entwicklung der hier wesentlichen Rechtsprechungslinie nachgezeichnet und einer rechtssystematischen Bewertung zugeführt. Dabei werden die Auswirkungen auf das institutionelle Verhältnis zwischen den Gerichtsbarkeiten beleuchtet und rechtspraktische Erwägungen angestellt.
Die Untersuchung widmet sich insoweit der Frage der Abgrenzung von verwaltungs- und verfassungsgerichtlichem Rechtsschutz. Ausgehend von einer institutionellen Grundperspektive wird die Entwicklung der hier wesentlichen Rechtsprechungslinie nachgezeichnet und einer rechtssystematischen Bewertung zugeführt. Dabei werden die Auswirkungen auf das institutionelle Verhältnis zwischen den Gerichtsbarkeiten beleuchtet und rechtspraktische Erwägungen angestellt.
»Es bedarf keiner großen Phantasie, um vorherzusagen, dass die von Klatt behandelten Fragen auch künftig das Bundesverfassungsgericht und die Verwaltungsgerichtsbarkeit beschäftigen werden. Seine Dissertation wird dabei ein zuverlässiger Ratgeber und Wegweiser sein.« Andreas Becker,in: Deutsches Verwaltungsblatt, 23/2023