Diese Arbeit thematisiert, ob ein Zusammenschluss von Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit möglich und zweckmäßig ist. Hierzu stellt sie drei zentrale Modelle vor. Auch der Speyrer Entwurf und die darauf aufbauende Verwaltungsprozessordnung finden Berücksichtigung. Untersucht wird der verfassungs- und europarechtliche Rahmen dieser Reformvorhaben. Verwaltungsprozessordnung und Sozialgerichtsgesetz werden auf Unterschiede und Gemeinsamkeiten hin untersucht. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass die Gemeinsamkeiten der Prozessordnungen überwiegen. Dies wird verstärkt durch jüngere Gesetzesnovellen. Der Autor schlägt die bundesweite, institutionelle Verschmelzung der Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit und eine Rückbesinnung auf die verbindende, allgemeine Dogmatik von Verwaltungsprozessordnung und Verwaltungsverfahrensgesetz vor.