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Neueste Reformen berücksichtigt
Unverzichtbar:
Die 14. Auflage berücksichtigt eine Vielzahl von Änderungen, u.a. durch das Justizkommunikationsgesetz vom 22.3.2005 mit den neuen §§55a, 55b (elektronische Dokumente, elektronische Akten) Anhörungsrügengesetz mit dem neuen, zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen §152a VwGO am 1. September 2004 in Kraft getretene Erste Gesetz zur Modernisierung der Justiz (1. JuMoG) mit Neuregelungen z.B. in §60 (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand), §92 (Klagerücknahme) und §161 VwGO (Kostenentscheidung, Erledigung in der Hauptsache) Gesetz zur…mehr

Produktbeschreibung
Neueste Reformen berücksichtigt

Unverzichtbar:

Die 14. Auflage berücksichtigt eine Vielzahl von Änderungen, u.a. durch das
  • Justizkommunikationsgesetz vom 22.3.2005 mit den neuen §§55a, 55b (elektronische Dokumente, elektronische Akten)

  • Anhörungsrügengesetz mit dem neuen, zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen §152a VwGO

  • am 1. September 2004 in Kraft getretene Erste Gesetz zur Modernisierung der Justiz (1. JuMoG) mit Neuregelungen z.B. in §60 (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand), §92 (Klagerücknahme) und §161 VwGO (Kostenentscheidung, Erledigung in der Hauptsache)

  • Gesetz zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Verfahrensvorschriften zur Wahl und Berufung ehrenamtlicher Richter v. 21.12.2004

  • Siebente Sozialgerichtsgesetz-ÄnderungsG v. 9.12.2004

  • KostenrechtsmodernisierungsG v. 5.5.2004

  • Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau) v. 24.6.2004.
  • Der »Kopp/Schenke« bietet eine aktuelle und ausführliche Erläuterung der VwGO. Die Darstellung bleibt trotz der enormen Materialfülle immer leicht lesbar und strikt an der Praxis orientiert. Auf die Entwicklungen des Europäischen Gemeinschaftsrechts wird besonders eingegangen.


    Der erfolgreiche Handkommentar bietet eine aktuelle und ausführliche Erläuterung der VwGO. Die Darstellung bleibt immer leicht lesbar und strikt an der Praxis orientiert. Die Neuauflage berücksichtigt insbesondere das am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Gesetz zur Bereinigung des Rechtsmittelrechts im Verwaltungsprozess (RmBereinVpG).