Dieser Klassiker erläutert die VwGO besonders fundiert unter umfassender Auswertung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der Oberverwaltungsgerichte und der Verwaltungsgerichtshöfe. Die Kommentierung konzentriert sich auf praxisrelevante Themen und bleibt dabei stets handlich und übersichtlich.
Aktuelle Schwerpunkte der 12. Auflage sind:
· Vorlage an den EuGH zur Vorabentscheidung
· erstmalige Kommentierung der durch das Justizkommunikationsgesetz vom 22.3.2005 eingefügten Normen zur elektronischen Kommunikation mit dem Gericht (§ 55 a) bzw. zur elektronischen Führung der Gerichtsakten (§ 55 b VwGO)
· Vorlageverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO
· Anhörungsrüge (§ 152 a VwGO)
· grundlegende Überarbeitung des Berufungs- und Beschwerderechts
· Neuerungen in puncto Beiladung, Pflicht zur mündlichen Verhandlung und Entscheidungsanspruch im Normenkontrollverfahren
· Ausnahmen vom Vertretungszwang
· Einarbeitung des neuen Vergaberechts, Disziplinarrechts und Sozialhilferechts.
Rezensionen:
"Der VwGO-Kommentar von Eyermann/ Fröhler, seit der Vorauflage völlig neu strukturiert, hat an Übersichtlichkeit und klarer Gliederung weiter hinzugewonnen."
Michael App, Strasbourg, in: Kommunal-Kassen-Zeitschrift, 4/ 2003, zur 11. Auflage
"(...) Die für ein Formularbuch typische Kombination aus Antrags- und Klagemustern in Verbindung mit erklärenden Anmerkungen ist diesem Prozessformularbuch in jeder Hinsicht gelungen. Die besondere Nähe des Handbuches zur Praxis kommt auch darin zum Ausdruck, dass dem Buch eine CD-ROM beigefügt ist, die die Antrags- und Klagemuster aus dem Buch - ohne Anmerkungen - enthält. Es lässt sich festhalten, dass sowohl der "Eyermann" als auch der "Johlen" mit Recht zu den Klassikern der verwaltungsrechtlichen Fachliteratur gezählt werden. Wenn sie auch unterschiedliche Ansätze beinhalten, so ergänzen sie sich doch zu einer sinnvollen Einheit. Dabei ist mit beiden Büchern eine Praxisnähe verbunden, die gerade dem im Verwaltungsrecht tätigen Rechtsanwalt Hilfe und Rückhalt bietet."
RA Peter Neumann, in: Sächsische Verwaltungsblätter, Heft 10/2002, zur 11. Auflage
"(...) Die 11., überarbeitete Auflage des "Eyermann" hat das selbstgestellte Ziel, die Entwicklung seit dem In-Kraft-Treten der 6. VwGO-Novelle aufzuzeigen und dem Nutzer eine in der Praxis gut handhabbare Orientierungshilfe zu geben, voll erfüllt. Die Anschaffung kann also - trotz des relativ kurzen Zeitraums, der seit dem Erscheinen der Vorauflage vergangen ist - uneingeschränkt empfohlen werden."
RA und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Prof. Dr. Michael Uechtritz, zur 11. Auflage
Aktuelle Schwerpunkte der 12. Auflage sind:
· Vorlage an den EuGH zur Vorabentscheidung
· erstmalige Kommentierung der durch das Justizkommunikationsgesetz vom 22.3.2005 eingefügten Normen zur elektronischen Kommunikation mit dem Gericht (§ 55 a) bzw. zur elektronischen Führung der Gerichtsakten (§ 55 b VwGO)
· Vorlageverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO
· Anhörungsrüge (§ 152 a VwGO)
· grundlegende Überarbeitung des Berufungs- und Beschwerderechts
· Neuerungen in puncto Beiladung, Pflicht zur mündlichen Verhandlung und Entscheidungsanspruch im Normenkontrollverfahren
· Ausnahmen vom Vertretungszwang
· Einarbeitung des neuen Vergaberechts, Disziplinarrechts und Sozialhilferechts.
Rezensionen:
"Der VwGO-Kommentar von Eyermann/ Fröhler, seit der Vorauflage völlig neu strukturiert, hat an Übersichtlichkeit und klarer Gliederung weiter hinzugewonnen."
Michael App, Strasbourg, in: Kommunal-Kassen-Zeitschrift, 4/ 2003, zur 11. Auflage
"(...) Die für ein Formularbuch typische Kombination aus Antrags- und Klagemustern in Verbindung mit erklärenden Anmerkungen ist diesem Prozessformularbuch in jeder Hinsicht gelungen. Die besondere Nähe des Handbuches zur Praxis kommt auch darin zum Ausdruck, dass dem Buch eine CD-ROM beigefügt ist, die die Antrags- und Klagemuster aus dem Buch - ohne Anmerkungen - enthält. Es lässt sich festhalten, dass sowohl der "Eyermann" als auch der "Johlen" mit Recht zu den Klassikern der verwaltungsrechtlichen Fachliteratur gezählt werden. Wenn sie auch unterschiedliche Ansätze beinhalten, so ergänzen sie sich doch zu einer sinnvollen Einheit. Dabei ist mit beiden Büchern eine Praxisnähe verbunden, die gerade dem im Verwaltungsrecht tätigen Rechtsanwalt Hilfe und Rückhalt bietet."
RA Peter Neumann, in: Sächsische Verwaltungsblätter, Heft 10/2002, zur 11. Auflage
"(...) Die 11., überarbeitete Auflage des "Eyermann" hat das selbstgestellte Ziel, die Entwicklung seit dem In-Kraft-Treten der 6. VwGO-Novelle aufzuzeigen und dem Nutzer eine in der Praxis gut handhabbare Orientierungshilfe zu geben, voll erfüllt. Die Anschaffung kann also - trotz des relativ kurzen Zeitraums, der seit dem Erscheinen der Vorauflage vergangen ist - uneingeschränkt empfohlen werden."
RA und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Prof. Dr. Michael Uechtritz, zur 11. Auflage