Der Inhalt:
Dieser von Praktikern aus Gerichtsbarkeit und Rechtsanwaltschaft geschriebene Kommentar zeichnet sich durch seinen strikten Praxisbezug und seine straffe Systematik aus. So ermöglicht er eine schnelle Vorbereitung und Abwicklung des Verwaltungsprozesses.
In knapper und übersichtlicher Form werden die Vorschriften der VwGO erläutert. Hierdurch behält das Werk seine kompakte Form und kann unproblematisch zu Gericht und bei anderen Gelegenheiten mitgenommen werden.
Die 6. Auflage berücksichtigt insbesondere:
- die neuen Paragraphen 55c und 55d VwGO
- Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik (Neufassung des Paragraphen 102a VwGO)
- Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren
- Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten
- Mediationsgesetz
Dieser von Praktikern aus Gerichtsbarkeit und Rechtsanwaltschaft geschriebene Kommentar zeichnet sich durch seinen strikten Praxisbezug und seine straffe Systematik aus. So ermöglicht er eine schnelle Vorbereitung und Abwicklung des Verwaltungsprozesses.
In knapper und übersichtlicher Form werden die Vorschriften der VwGO erläutert. Hierdurch behält das Werk seine kompakte Form und kann unproblematisch zu Gericht und bei anderen Gelegenheiten mitgenommen werden.
Die 6. Auflage berücksichtigt insbesondere:
- die neuen Paragraphen 55c und 55d VwGO
- Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik (Neufassung des Paragraphen 102a VwGO)
- Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren
- Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten
- Mediationsgesetz
...bleibt der Heidelberger Kommentar stets ein zuverlässiger Begleiter in der täglichen Praxis und hat zu Recht einen festen Platz in der Kommentarliteratur zur VwGO errungen. Zu fast jeder verwaltungsprozessualen Frage findet man hier eine Antwort, meist verbunden mit Hinweisen auf die einschlägige Rechtsprechung.
Dr. Kolja Naumann, Richter am VG, Köln, in: NWVBl 11/2015
Insgesamt kann dem Kommentar größte Praxistauglichkeit bescheinigt werden; er genügt gleichermaßen aber auch wissenschaftlichen Ansprüchen. Wegen seiner durchgehend verständlichen Sprache und der Darstellung von Gesamtzusammenhängen kann er darüber hinaus auch jedem in der Ausbildung Befindlichen als bestens geeignetes Nachschlagewerk zu allen verwaltungsprozessualen Fragen empfohlen werden.
Dr. Alfred Scheidler in: UBWV 7/2015
... bleibt der Kommentar seinem Anspruch treu, strikt an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts orientiert eine zupackende und schnörkellose Kommentierung der VwGO zu liefern.Zu so gut wie jedem Problem findet man schnell eine praxisorientierte Stellungnahme.
Vors. Richter am Verwaltungsgericht Michael Huschens in: NWVBl. 7/2013
Insgesamt liegt mit der 5. Auflage des "Bader" ein ausgereiftes Werk vor. Es ermöglicht eine schnelle Unterrichtung und Beantwortung verwaltungsprozessualer Fragen. Eine vertiefte Befassung mit einzelnen Problemen ist über weiterführende Hinweise in den Fußnoten möglich. Das Werk kann den Praktikern in Gerichten, Behörden und Anwaltschaft nur empfohlen werden.
Prof. Dr. Jürgen Held, Vorsitzender Richter am OVG, in: Die Öffentliche Verwaltung 2/2012
Ein sehr gelungener Kommentar, der vor allem dem Praktiker eine vorzügliche Hilfestellung bietet.
Reg.-Dir. G. Haurand in: Deutsche Verwaltungspraxis 6/2011
Der Bader lässt keine einschlägige Frage unbeantwortet. Da er sich, nicht unkritisch, insbesondere an der maßgeblichen höchstrichterlichen Rechtsprechung orientiert, bietet er auch eine gewisse Garantie dafür, dass Fehlentscheidungen vermieden werden.
Dr. Dieter Walz in: NZWehrr 3/2008
Insgesamt lässt sich sagen, dass der "Bader" für Verwaltungsbeamte, Verwaltungsrichter und Rechtsanwälte eine große Hilfe darstellt und uneingeschränkt zu empfehlen ist.
Ulrich Lucks in: Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung 2/2008
...ein unentbehrliches Hilfsmittel für alle, die am Verwaltungsprozess beteiligt sind und für die tägliche Arbeit schneller Information bedürfen.
Harald Geiger, Präsident des Verwaltungsgerichts München, in: Bayerische Verwaltungsblätter 18/2006
Ein Griff zum "Bader" löst regelmäßig jedes prozessuale Problem rasch und zuverlässig...
Prof. Dr. Jan Bergmann, in: Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg 9/2005
Dr. Kolja Naumann, Richter am VG, Köln, in: NWVBl 11/2015
Insgesamt kann dem Kommentar größte Praxistauglichkeit bescheinigt werden; er genügt gleichermaßen aber auch wissenschaftlichen Ansprüchen. Wegen seiner durchgehend verständlichen Sprache und der Darstellung von Gesamtzusammenhängen kann er darüber hinaus auch jedem in der Ausbildung Befindlichen als bestens geeignetes Nachschlagewerk zu allen verwaltungsprozessualen Fragen empfohlen werden.
Dr. Alfred Scheidler in: UBWV 7/2015
... bleibt der Kommentar seinem Anspruch treu, strikt an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts orientiert eine zupackende und schnörkellose Kommentierung der VwGO zu liefern.Zu so gut wie jedem Problem findet man schnell eine praxisorientierte Stellungnahme.
Vors. Richter am Verwaltungsgericht Michael Huschens in: NWVBl. 7/2013
Insgesamt liegt mit der 5. Auflage des "Bader" ein ausgereiftes Werk vor. Es ermöglicht eine schnelle Unterrichtung und Beantwortung verwaltungsprozessualer Fragen. Eine vertiefte Befassung mit einzelnen Problemen ist über weiterführende Hinweise in den Fußnoten möglich. Das Werk kann den Praktikern in Gerichten, Behörden und Anwaltschaft nur empfohlen werden.
Prof. Dr. Jürgen Held, Vorsitzender Richter am OVG, in: Die Öffentliche Verwaltung 2/2012
Ein sehr gelungener Kommentar, der vor allem dem Praktiker eine vorzügliche Hilfestellung bietet.
Reg.-Dir. G. Haurand in: Deutsche Verwaltungspraxis 6/2011
Der Bader lässt keine einschlägige Frage unbeantwortet. Da er sich, nicht unkritisch, insbesondere an der maßgeblichen höchstrichterlichen Rechtsprechung orientiert, bietet er auch eine gewisse Garantie dafür, dass Fehlentscheidungen vermieden werden.
Dr. Dieter Walz in: NZWehrr 3/2008
Insgesamt lässt sich sagen, dass der "Bader" für Verwaltungsbeamte, Verwaltungsrichter und Rechtsanwälte eine große Hilfe darstellt und uneingeschränkt zu empfehlen ist.
Ulrich Lucks in: Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung 2/2008
...ein unentbehrliches Hilfsmittel für alle, die am Verwaltungsprozess beteiligt sind und für die tägliche Arbeit schneller Information bedürfen.
Harald Geiger, Präsident des Verwaltungsgerichts München, in: Bayerische Verwaltungsblätter 18/2006
Ein Griff zum "Bader" löst regelmäßig jedes prozessuale Problem rasch und zuverlässig...
Prof. Dr. Jan Bergmann, in: Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg 9/2005