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Kernpunkt der jetzt vorgelegten 11. Auflage, die nach dem großen Erfolg der völlig neu erarbeiteten 10. Auflage schon nach kurzer Zeit notwendig wurde, ist eine ausführliche Kommentierung des seit Ende 1996 geltenden Rechts der Berufungszulassung (§§ 124, 124a VwGO), nachdem hierzu nunmehr ausreichend Urteile der verschiedenen Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe vorliegen. Die Neuauflage des Kommentars arbeitet die Unterschiede der Rechtsprechung in den einzelnen Bundesländern heraus und zeigt die Entwicklungslinien dieser Rechtsprechung auf. Dabei befasst sich der…mehr

Produktbeschreibung
Zum Werk:
Kernpunkt der jetzt vorgelegten 11. Auflage, die nach dem großen Erfolg der völlig neu erarbeiteten 10. Auflage schon nach kurzer Zeit notwendig wurde, ist eine ausführliche Kommentierung des seit Ende 1996 geltenden Rechts der Berufungszulassung (§§ 124, 124a VwGO), nachdem hierzu nunmehr ausreichend Urteile der verschiedenen Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe vorliegen. Die Neuauflage des Kommentars arbeitet die Unterschiede der Rechtsprechung in den einzelnen Bundesländern heraus und zeigt die Entwicklungslinien dieser Rechtsprechung auf. Dabei befasst sich der Autor insbesondere mit dem Zulassungsgrund der "ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit" sowie mit dem der "besonderen Schwierigkeit einer Rechtssache" (§ 124 II 1 Nr. 1 und
2 VwGO).

Weitere Schwerpunkte der Neukommentierung sind:
- neuere Entwicklungen im Beschlussverfahren nach § 130 a unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte,
- Erläuterung der Neuregelung über die spruchkörperinterne Geschäftsverteilung,
- Darstellung der Regeln über die materielle Beweislast,
- Verfahren bei Verweigerung der Aktenvorlage auf der Grundlage der neuesten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts,
- Verfahren bei Verweigerung der Aktenvorlage auf der Grundlage der neuesten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts,
- Vertiefung der Ausführungen zur Grundsatzzulassung und zur Verfahrenszulassung einer Revision bei § 133.

Auf Wunsch vieler Bezieher sind in der Neuauflage bei § 166 die einschlägigen Normen der ZPO abgedruckt sowie bei § 173 alle Vorschriften der ZPO bzw. des GVG aufgelistet, die in der VwGO "entsprechende Anwendung finden" sowie Rechtsprechungshinweise hierzu enthalten.

Rezensentenstimmen zur Vorauflage:
"Der neue Eyermann ist ganz anders: Alles wirkt grundsolide, handfest und praxisnah. Dafür zeichnen fünf erfahrene Richter aus allen 3 verwaltungsgerichtlichen Instanzen verantwortlich, die gleichsam schon von Amts wegen den Blick dafür haben, was als gefestigt gelten kann und was noch klärungsbedürftig ist. Unverkennbar steht an vorderster Stelle die Darlegung und Auswertung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Auslegung einzelner Vorschriften der VwGO. Wo ein Anlass dazu besteht, wird auch die wissenschaftliche Diskussion angemessen berücksichtigt. Die äußere Form der Darstellung genügt höchsten Ansprüchen. Man findet sich leicht zurecht, insbesondere, weil die Aufgliederung leserfreundlich ist und die Schlagworte deutlich gekennzeichnet sind." (VriBVerwG
Dr. N. Niehues in: NJW 39/1998)

"Mit der 10. Auflage des Eyermann liegt nicht lediglich eine Neubearbeitung der bekannten Kommentierung ... vor, sondern ein vollständig neuer Kommentar, der mit seinem Vorgänger nur noch den Namen ... gemeinsam hat. Den Verfassern ist ein großer Wurf gelungen. Das Werk zeichnet sich durch eine für einen kompakten Handkommentar ideale Mischung aus wissenschaftlicher Durchdringung und praktischer Ausrichtung aus. Die auf das Wesentliche beschränkten Kommentierungen zeigen anschaulich Strukturen, rechtssystematische Zusammenhänge und Leitlinien zu den einzelnen Normen auf. In der Praxis relevante Probleme und Fallgruppen werden übersichtlich, präzise und z. T. auch kritisch erörtert. Die vorzügliche Kommentierung ist eine Bereicherung und ein hervorragender Ratgeber insbesondere für den Praktiker in Rechtsprechung und Verwaltung." (RiOVG Dr. M. Seibert in: NVwZ 2/1999)

"Beispielhaft transparent auch die Ausführungen zum Rechtsschutzbedürfnis, die auf Grund der Präsentation die fallbezogene Handhabung für den Anwender wesentlich erleichtern - trotz umfassender Auflistung der Judikatur. Schnörkellos und klar in den Aussagen schließlich auch die Ausführungen zur Beweisaufnahme und zum Beweisantrag. Die Reihe positiver Beispiele ließe sich ohne weiteres fortsetzen, was seinen Grund in der besonderen Kompetenz der Autoren findet, die für die Qualität der Kommentierung bürgt. Es bedarf daher keiner ausgeprägten prophetischen Gabe für die Prognose, dass der Eyermann in seiner neuesten Fassung in kürzester Zeit seinen alten Rang unter den VwGO-Kommentaren wieder erobert haben wird - wenn nicht mehr!" (RiVG Dr. R. Vondung in: Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg 10/1998)