Seit Inkrafttreten der Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG) und der Umsetzung in nationales Recht sind die Verwaltungen mit dem Vollzug umfangreicher Planungs- und Massnahmenumsetzungsaufgaben beschäftigt. Eine Gewässerbewirtschaftung in Flussgebietseinheiten, dem neuen räumlichen Gebietszuschnitt iSd WRRL, macht nicht nur eine raumübergreifende sondern auch eine fachübergreifende Koordinierung notwendig. Der erste Bewirtschaftungszyklus endet 2015, womit sich eine Zwischenbilanz im Hinblick auf die Vollzugsbemühungen der deutschen Verwaltungen anbietet. Schwerpunkt der Untersuchung ist die Praxis der erforderlichen Koordinierung der beteiligten Fachverwaltungen, anderer Stellen und Privater. Aus der neuen Flussgebietsbewirtschaftung ergeben sich Anforderungen an die nationale und internationale Koordinierung. Die Untersuchung nimmt die konkrete Ausgestaltung der Organisation und der Verfahren in den Bundesländern in den Blick, die diese Koordinierungserfordernisse gewährleisten und zu fachlich besseren und besser akzeptierten Vollzugsergebnissen führen sollen. Die hierfür neu geschaffenen oder veränderten Kompetenzen, Verwaltungsstrukturen und -abläufe werden auf die Vollzugstauglichkeit hin überprüft. Die Verwaltungen müssen nicht nur intensiver auf sektoraler und horizontaler Ebene zusammenarbeiten. Die WRRL stellt auch konkrete Anforderungen an die Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Praxis der 16 Bundesländer bildet einen weiteren Schwerpunkt der Untersuchung. Dabei wird die "aktive Beteiligung der interessierten Stellen" dargestellt und kritisch u.a. im Hinblick auf bestehende Legitimationsdefizite hinterfragt.