Ziel dieses Aufsatzes ist es, das Phänomen der Verwaltungsvereinfachung auf normative und reflexive Weise zu untersuchen. Zu diesem Zweck wird ein Dreiklang von Elementen - normativ, organisch und verfahrensrechtlich - verwendet, der eine Reflexion über die normativen Bestimmungen, die das Phänomen regeln, sowie eine ius-philosophische Reflexion über die beiden Ebenen des Phänomens ermöglicht: (1) die normative Ebene; (2) die Ebene der Rechtssubjektivität. Abschließend wird der Dreiklang in den vorgeschlagenen Doppelaspekt eingefügt, um die Tür zu einer möglichen Reflexion über den graduellen Charakter des rechtlichen Regimes der Verbindlichkeit zu öffnen.
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