Die Verwaltung ist die Gesamtheit der Organe, die administrative und nicht-politische Tätigkeiten ausüben. Konzeptionell ist das Verwaltungsrecht die harmonische Gesamtheit der Grundsätze, die für die öffentlichen Einrichtungen, Akteure und Tätigkeiten gelten. Die Verwaltung hat das Recht, ihre Befugnisse direkt auszuüben, ohne sich an die Justiz wenden zu müssen. Das Hauptrecht des Auftragnehmers besteht darin, bei Verträgen über die Zusammenarbeit den Preis in der vereinbarten Art und Weise und innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens zu erhalten, ebenso wie die Erbringung von Dienstleistungen durch die Verwaltung bei Aufträgen. Er hat auch das Recht, das finanzielle Gleichgewicht zu wahren. Ohne Verwaltung und Organisation können wir nicht harmonisch leben, daher ist das Verwaltungsrecht so wichtig, um die Ordnung und Dynamik der öffentlichen Sektoren zu fördern und alle segmentierten und unterteilten Details zu klären, die die zahlreichen und unterschiedlichen Sektoren, die Gesetze, Normen und die Funktionsweise dieser Segmente, die der Allgemeinheit als Agent oder Kunde dienen, regeln und sich auf diese beziehen.