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Die Verwaltungsstrafe ist eine Form des verwaltungsrechtlichen Zwangs, der vom Staat als Maß der Verantwortung für die Begehung einer Ordnungswidrigkeit festgelegt wird. Damals wurden Verwaltungs- und Strafsanktionen erst mit der Verabschiedung des CAO RF als Strafen bezeichnet. Der Gesetzgeber hat also gerade den strafenden Inhalt und Zweck der Maßnahmen der administrativen Verantwortung, ihren öffentlich-rechtlichen Charakter und die Nähe durch dieses Kriterium zu den Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung betont.Die Ziele der Gesetzgebung über Ordnungswidrigkeiten sind: Schutz des…mehr

Produktbeschreibung
Die Verwaltungsstrafe ist eine Form des verwaltungsrechtlichen Zwangs, der vom Staat als Maß der Verantwortung für die Begehung einer Ordnungswidrigkeit festgelegt wird. Damals wurden Verwaltungs- und Strafsanktionen erst mit der Verabschiedung des CAO RF als Strafen bezeichnet. Der Gesetzgeber hat also gerade den strafenden Inhalt und Zweck der Maßnahmen der administrativen Verantwortung, ihren öffentlich-rechtlichen Charakter und die Nähe durch dieses Kriterium zu den Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung betont.Die Ziele der Gesetzgebung über Ordnungswidrigkeiten sind: Schutz des Individuums, Schutz der Rechte und Freiheiten des Menschen und Bürgers, Schutz der Volksgesundheit und des sanitären und epidemiologischen Wohlergehens der Bevölkerung, Schutz der öffentlichen Moral, Schutz der Umwelt, der festgelegten Ordnung der Ausübung der Staatsgewalt, der öffentlichen Ordnung und der öffentlichen Sicherheit, des Eigentums, Schutz der berechtigten wirtschaftlichen Interessen der natürlichen und juristischen Personen, der Gesellschaft und des Staates vor Ordnungswidrigkeiten.
Autorenporträt
Professor, prawozaschitnik. Awtor bolee 700 rabot po ürisprudencii. Laureat mezhdunarodnyh i ewropejskih premij.