Als zentrales Element des Allgemeinen Verwaltungsrechts steuern die Verwaltungsverfahrensgesetze das Verwaltungshandeln nahezu aller Behörden. Vorbildwirkung kommt dabei dem Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes zu, an dem sich die Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder weitestgehend orientieren. Dem praktischen Bedürfnis von Behörden, Gerichten u. Rechtsanwälten, eine handhabbare, verständliche u. in der täglichen Arbeit schnell erschließbare Kommentierung zur Verfügung zu haben, trägt der Kommentar Rechnung. Durch Konzentration auf die Grundstrukturen, den systematischen Zusammenhang, den Zweck der jeweils kommentierten Vorschrift u. deren wesentliche Anwendungsprobleme ist ein leicht lesbares Werk aus einem Guss entstanden.
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