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Im neuen Design und mit den umfassenden Rechtsänderungen der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 bringt das neue Lehr- und Praxishandbuch die Darstellung des Verfahrensrechts der Verwaltungsbehörden, der Verwaltungsgerichte und des VwGH auf den letzten Stand. In der 5. Auflage sind die ersten Entscheidungen der Verwaltungsgerichte und des VwGH zur neuen Rechtslage eingearbeitet. Die systematische Darstellung des gesamten Verfahrensrechts und der praxisorientierte Ansatz unter Anführung zahlreicher Schriftsatzmuster und Praxistipps soll nicht nur Studierende näher an die Anforderungen der…mehr

Produktbeschreibung
Im neuen Design und mit den umfassenden Rechtsänderungen der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 bringt das neue Lehr- und Praxishandbuch die Darstellung des Verfahrensrechts der Verwaltungsbehörden, der Verwaltungsgerichte und des VwGH auf den letzten Stand. In der 5. Auflage sind die ersten Entscheidungen der Verwaltungsgerichte und des VwGH zur neuen Rechtslage eingearbeitet. Die systematische Darstellung des gesamten Verfahrensrechts und der praxisorientierte Ansatz unter Anführung zahlreicher Schriftsatzmuster und Praxistipps soll nicht nur Studierende näher an die Anforderungen der juristischen Berufsausübung heranführen, sondern auch den Rechtsanwendern entgegenkommen, die einen auf die Erfordernisse der Rechtspraxis ausgerichteten Arbeitsbehelf suchen.
Autorenporträt
Dr. iur, Dr. rer. soc. oec. Christoph Grabenwarter ist seit 2008 Universitätsprofessor für Öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht und Völkerrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien und Vorstand des Instituts für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht. Davor war er als Universitätsassistent an der Universität Wien, als Gastprofessor an der Universität Linz sowie jeweils als Universitätsprofessor an den Universitäten Bonn und Graz tätig. Seit 2005 ist Christoph Grabenwarter Mitglied des Verfassungsgerichtshofes in Wien. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen auf den Gebieten des Europäischen Verfassungs-und Verwaltungsrechts, des Europäischen und Internationalen Menschenrechtsschutzes, der Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit und des Staatskirchenrechts.