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Examensarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 10,5, Universität Hamburg (Fakultät für Rechtswissenschaft), Veranstaltung: Abfallrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Bundesrepublik Deutschland fallen im Jahr in etwa 240 Mio. Mg mineralische Abfälle an. Dabei handelt es sich um Boden und Steine, Bauabfall, Aschen und Schlacken aus Kraftwerken, Müllverbrennungsanlagen und anderen Verbrennungsanlagen sowie um Hochofen- und Stahlwerksschlacke. Bei einer Gesamtabfallmenge von rund 350 Mio. Mg stellt dies den größten Anteil dar. Die mit der…mehr

Produktbeschreibung
Examensarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 10,5, Universität Hamburg (Fakultät für Rechtswissenschaft), Veranstaltung: Abfallrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Bundesrepublik Deutschland fallen im Jahr in etwa 240 Mio. Mg mineralische Abfälle an. Dabei handelt es sich um Boden und Steine, Bauabfall, Aschen und Schlacken aus Kraftwerken, Müllverbrennungsanlagen und anderen Verbrennungsanlagen sowie um Hochofen- und Stahlwerksschlacke.
Bei einer Gesamtabfallmenge von rund 350 Mio. Mg stellt dies den größten Anteil dar. Die mit der Entsorgung verbundenen logistischen, wirtschaftlichen und ökologischen Probleme stellen eine Herausforderung für die privaten Abfallunternehmen - die den Großteil der Verwertung und Beseitigung übernehmen - und die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger dar.
Um die anfallenden Stoffmengen zu entsorgen, wurden vielfältige Verwendungsmöglichkeiten für mineralische Abfälle entwickelt, die vom Einsatz als Ersatzbaustoff in technischen Bauwerken (Straßen und Wege, Tief- und Landschaftsbau) über die Verwendung als Deponiebaustoff hin zur Nutzung als Verfüllungsmaterial für stillgelegte Tagebaustätten reichen. Auf die beiden letzten Möglichkeiten zusammen entfielen im Jahre 2003 ca. 90 Mio. Mg mineralischer Abfälle. Allein von den Bauabfällen werden in etwa 87 % verwertet.

Ziel dieser Arbeit ist die Erörterung der rechtlichen Grundlagen und Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verwendung von mineralischen Abfällen im Sinne einer abfallrechtlichen Verwertung im Deponiebau und im Tagebau.

Zunächst wird dazu die Frage der Nutzung von mineralischen Abfällen als Ersatzbaustoff im Deponiebau behandelt. Dabei liegt das Augenmerk insbesondere auf der am 16.07.2009 in Kraft getretenen Deponieverordnung und ihren Voraussetzungen.

Im Anschluss folgt die Verwendung mineralischer Abfälle zur Verfüllung stillgelegter und zu rekultivierender Tageba
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Autorenporträt
Studium der Rechtwissenschaften 2006 bis 2011 in Hamburg und Straßburg mit Studienschwerpunkt im Umwelt-, Wirtschaftsverwaltungs- und Planungsrecht. Anschließend Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der HafenCity Universität, Arbeitsgebiet Recht und Verwaltung (Prof. Dr. Martin Wickel, LL.M.) und Arbeitsgemeinschaftsleiter im Umwelt- und Baurecht an der Universität Hamburg. Rechtsreferendariat in Hamburg und Berlin. Richter am Verwaltungsgericht Hamburg.