Die Vertragsgestaltung bei Know-how-Verträgen stößt regelmäßig auf die gleichen Probleme. Mit der Schuldrechtsreform wurde im BGB festgehalten, dass auch sonstige Gegenstände gekauft werden können; auf solche Verträge sollen die kaufrechtlichen Regelungen entsprechend angewendet werden. Know-how gehört, wie andere immaterielle Güter auch, zu den sonstigen Gegenständen. Durch diese gesetzlich festgelegte Zuordnung werden jedoch einige Fragen aufgeworfen, die einer eingehenden Erörterung bedürfen: Wie wird ein Kaufvertrag über einen sonstigen Gegenstand erfüllt, wenn keine Rechte verfügt werden…mehr
Die Vertragsgestaltung bei Know-how-Verträgen stößt regelmäßig auf die gleichen Probleme. Mit der Schuldrechtsreform wurde im BGB festgehalten, dass auch sonstige Gegenstände gekauft werden können; auf solche Verträge sollen die kaufrechtlichen Regelungen entsprechend angewendet werden. Know-how gehört, wie andere immaterielle Güter auch, zu den sonstigen Gegenständen. Durch diese gesetzlich festgelegte Zuordnung werden jedoch einige Fragen aufgeworfen, die einer eingehenden Erörterung bedürfen: Wie wird ein Kaufvertrag über einen sonstigen Gegenstand erfüllt, wenn keine Rechte verfügt werden können? Im Rahmen dieser Arbeit sollen diese und weitere Fragen erörtert werden, mit dem Ziel, Hinweise für die Vertragsgestaltung zu geben.
Der Autor: Sergio Greco studierte von 1997 bis 2002 Rechtswissenschaft an der Universität Bern. Von 2002 bis 2005 war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Universität Münster tätig. Nach Erlangung des Schweizer Anwaltspatents im Jahr 2007 war er bis 2010 als Rechtsanwalt in einer Anwaltskanzlei in Zürich im Bereich IT-Recht tätig.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt: Hinweise zur Vertragsgestaltung - Bisherige vertragstypologische Zuordnung des Know-how-Vertrages - Erlaubt ein Know-how-Vertrag die Nutzung? - Konsistente Zuordnung der anzuwendenden gesetzlichen Typenregelungen.
Aus dem Inhalt: Hinweise zur Vertragsgestaltung - Bisherige vertragstypologische Zuordnung des Know-how-Vertrages - Erlaubt ein Know-how-Vertrag die Nutzung? - Konsistente Zuordnung der anzuwendenden gesetzlichen Typenregelungen.
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